Postmärkte
Allgemeine Informationen
Die Post verfügt nach wie vor über ein Monopol für Briefe bis 50 Gramm. Der Wettbewerb im Briefmarkt ist daher immer noch schwierig. Im Paketmarkt hingegen ist durch die vollständige Liberalisierung eine Konkurrenzsituation entstanden. Die PostCom gewährleistet einen fairen Wettbewerb und wacht darüber, dass die branchenüblichen Arbeitsbedingungen eingehalten werden.
Briefmarkt
Während der europäische Briefmarkt vollständig liberalisiert ist, hat die Schweiz ein Monopol für Briefe bis 50g. Damit sind etwa 24 % des Volumens und 31 % des Umsatzes im nationalen Briefmarkt bis 2 kg für den Wettbewerb offen (Stand 2020). Die privaten Anbieter können in der Schweiz nach wie vor erst einen kleinen Marktanteil für sich beanspruchen. Der Anteil der Privaten wächst jedoch jährlich.
Paketmarkt
In diesem wettbewerblich stärker geprägten Markt sind verschiedene Anbieter mit einem nationalen, oft aber auch internationalen Netz von Annahme- und Abholstationen für Geschäfts- und Privatkunden tätig. Der Konkurrenzdruck bewirkt Innovationen, die erfreulicherweise auch zu einer höheren Qualität führen. Einer dieser Treiber ist die zunehmende Digitalisierung. Die Kunden können über die digitalen Kanäle sehen, wo sich die Sendungen zu einem gegebenen Zeitpunkt befinden und diese bei Bedarf kurzfristig an einen anderen Empfangsort umleiten.
Marktaufsicht
Die PostCom beobachtet die verschiedenen postalischen Märkte und die dort tätigen Unternehmen. Sie verfolgt aufmerksam die Wettbewerbssituation, ermittelt meldepflichtige Firmen und überwacht die Einhaltung der Arbeitsbedingungen. Neue Geschäftsmodelle wie Uber oder die Sharing Economy werfen ihre Schatten voraus. Die PostCom erkennt diesbezüglich einen möglichen Handlungs- und Regulierungsbedarf.
Meldepflicht
Branchenübliche Arbeitsbedingungen
Alle meldepflichtigen Anbieterinnen sind zur Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen verpflichtet. Die PostCom kontrolliert, ob die besagten Firmen dieser Pflicht nachkommen. Ordentlich meldepflichtige Anbieterinnen von Postdiensten müssen im Rahmen ihres jährlichen Reportings bestätigen, dass sie einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abgeschlossen haben oder dass sie die Anforderungen gemäss der Verordnung der Postkommission über die Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen im Bereich der Postdienste (VMAP, SR 783.016.2) erfüllen.
Mindeststandards
Im weitgehend liberalisierten Postmarkt hat die PostCom Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen festgesetzt, die am 1. Januar 2019 in Kraft getreten sind und per 1. Juli 2023 angepasst wurden. Die Mindeststandards schützen Angestellte, die keinen gesamtarbeitsvertraglichen Schutz geniessen, vor Lohndumping, müssen aber gleichzeitig auch den Markteintritt von neuen Anbieterinnen ermöglichen. Die Sozialpartner können darüber hinaus andere Bedingungen vereinbaren.
Internationale Beziehungen
Seit Mitte 2021 ist die PostCom von den Aktivitäten der ERGP ausgeschlossen, da die Schweiz und die EU sich nicht über die künftige Ausgestaltung des Rahmenabkommens einigen konnten. Bis 2021 wurden die von der PostCom übermittelten Daten jedoch noch in verschiedenen Studien über Postdienste in Europa berücksichtigt und sind auf der Website verfügbar: Postal services - Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU