Mindeststandards

Im weitgehend liberalisierten Postmarkt hat die PostCom Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen festgesetzt, die am 1. Januar 2019 in Kraft getreten sind und per 1. Juli 2023 angepasst werden. Die Mindeststandards schützen Angestellte, die keinen gesamtarbeitsvertraglichen Schutz geniessen, vor Lohndumping, müssen aber gleichzeitig auch den Markteintritt von neuen Anbieterinnen ermöglichen. Die Sozialpartner können darüber hinaus andere Bedingungen vereinbaren.

 

Verordnung

Verordnung der Postkommission über die Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen im Bereich der Postdienste (VMAP) vom 30. August 2018 (gültig bis 30. Juni 2023)

Verordnung der Postkommission über die Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen im Bereich der Postdienste (VMAP), Änderung vom 6. Oktober 2022 (Inkrafttreten ab 1. Juli 2023)
 

 

Erläuterungen

Erläuterungen der Postkommission vom 30. August 2018 zur Verordnung der Postkommission über die Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen im Bereich der Postdienste vom 30. August 2018 (VMAP)

Erläuterungen der Postkommission zur Verordnung der Postkommission über die Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen im Bereich der Postdienste vom 30. August 2018 (VMAP, SR 783.016.2), gültig für die Änderung vom 6. Oktober 2022

 

Ergänzende Dokumente

Folgestudie Graf: Bericht zu branchenüblichen Mindeststandards im Postmarkt, 2021/22

Erläuterungen PostCom Erhebung Oktober 2020

Studie Postmarkt Graf-Flückiger, November 2017

Studie Postmarkt Graf-Flückiger, März 2018 (Zusatz)

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Letztes Update: 10.01.2023