Grundversorgung und Zugang

Eine gute postalische Grundversorgung ist für das wirtschaftliche Gedeihen und den Kommunikationsbedarf einer modernen Gesellschaft unerlässlich. Die Nutzung der postalischen Dienstleistungen muss für alle Bevölkerungsgruppen und die Wirtschaft in allen Regionen flächendeckend, in guter Qualität und zu angemessenen Preisen möglich sein.

Die Frage, was zur Grundversorgung gehört, ist das Ergebnis der politischen Auseinandersetzung. Der Gesetzgeber hat die Grundzüge der Qualität (etwa Flächendeckung, Preis und Umfang der Dienstleistung) im Postgesetz festgelegt. Die PostCom stellt unter anderem die Qualitätsprüfung der Grundversorgung mit Postdiensten sicher und schlägt dem Bundesrat gegebenenfalls geeignete Massnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung dar.

Die Schweizerische Post ist verpflichtet, sämtliche Dienstleistungen der postalischen Grundversorgung anzubieten. Dazu gehören etwa die Beförderung von Briefen, Paketen (bis 20 kg), Zeitungen und Zeitschriften. Ebenfalls zur Grundversorgung gehört das Briefmonopol bis 50 Gramm: Nur die Post hat das Recht, Briefe bis 50 Gramm zu befördern. Ausserhalb ihres Monopols kann die Schweizerische Post durch andere Postdienste-Anbieter konkurrenziert werden.

Damit die Dienstleistungen der Post genutzt werden können, muss die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung stehen. Ein zentrales Element dabei ist ein aus Poststellen- und Postagenturen bestehendes, flächendeckendes Netz von Zugangspunkten. Diese Zugangspunkte müssen bedient und für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Distanz zugänglich sein.

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Letztes Update: 08.07.2022