Reporting

Link für meldepflichtige Unternehmen zum jährlichen Reporting

Meldepflichtige Anbieterinnen müssen der PostCom jährlich Angaben und Unterlagen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sowie zur Marktbeobachtung durch die PostCom übermitteln. Die Dokumente und Informationen müssen bis spätestens am 31. März eingereicht werden.

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Auskunftspflicht (Art. 59) VPG

- Angaben zum Umsatzerlös mit Postdiensten im eigenen Namen und zum Sendevolumen

- Angaben über die Arbeitsplätze

- die Beschreibung der Versorgungsgebiete und die Anzahl bedienter Stellen mit Postdiensten

- Angebotslisten und Listenpreise

- Nachweis der Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen

- Nachweis der Einhaltung der Informationspflichten nach den Art. 11-16 VPG

- Angaben zu den Subunternehmerinnen (bitte diese Excel-Tabelle ausfüllen und über den obenstehenden Link auf das E-Gov-Portal hochladen).

 

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Letztes Update: 14.03.2024