Hausservice

Von der Hauszustellung zu unterscheiden ist der Hausservice. Dieser wird vielfach als Ersatz für eine geschlossene Poststelle oder Agentur angeboten und umfasst die Annahme von Postsendungen und die Erbringung von Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs am Domizil des Postkunden («Postschalter an der Haustür»). Der Hausservice wird von der Post nur in bestimmten Gebieten erbracht – ein Anspruch darauf besteht grundsätzlich nicht.

Voraussetzung für die Erbringung des Hausservices ist die Hauszustellung. Haushalte, denen keine Post zugestellt wird, können daher im Falle einer Poststellenschliessung auch nicht von einem Hausservice als Ersatzlösung profitieren. Bei Streitigkeiten über die Verpflichtung der Post zur Hauszustellung zwischen betroffenen Empfängern und der Post prüft die PostCom auf Gesuch hin und im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens, ob ein Anspruch auf Hauszustellung besteht, und ob die von der Post vorgeschlagene Ersatzlösung verhältnismässig ist. Die PostCom entscheidet in diesen Fällen in Form einer Verfügung.

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Letztes Update: 08.07.2022