Mindeststandards
Im weitgehend liberalisierten Postmarkt hat die PostCom Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen festgesetzt, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten werden. Die Mindeststandards schützen Angestellte, die keinen gesamtarbeitsvertraglichen Schutz geniessen, vor Lohndumping, müssen aber gleichzeitig auch den Markteintritt von neuen Anbieterinnen ermöglichen. Die Sozialpartner können darüber hinaus andere Bedingungen vereinbaren.
Verordnung
Erläuterungen
Ergänzende Dokumente