Mindeststandards
Im weitgehend liberalisierten Postmarkt hat die PostCom Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen festgesetzt, die am 1. Januar 2019 in Kraft getreten sind und per 1. Juli 2023 angepasst werden. Die Mindeststandards schützen Angestellte, die keinen gesamtarbeitsvertraglichen Schutz geniessen, vor Lohndumping, müssen aber gleichzeitig auch den Markteintritt von neuen Anbieterinnen ermöglichen. Die Sozialpartner können darüber hinaus andere Bedingungen vereinbaren.
Verordnung
Verordnung der Postkommission über die Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen im Bereich der Postdienste (VMAP) vom 30. August 2018 (gültig bis 30. Juni 2023)
Verordnung der Postkommission über die Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen im Bereich der Postdienste (VMAP), Änderung vom 6. Oktober 2022 (Inkrafttreten ab 1. Juli 2023)
Erläuterungen
Erläuterungen der Postkommission zur Verordnung der Postkommission über die Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen im Bereich der Postdienste vom 30. August 2018 (VMAP, SR 783.016.2), gültig für die Änderung vom 6. Oktober 2022
Ergänzende Dokumente
Folgestudie Graf: Bericht zu branchenüblichen Mindeststandards im Postmarkt, 2021/22
Erläuterungen PostCom Erhebung Oktober 2020