Briefeinwürfe

Die Anzahl der Briefeinwürfe und der Zeitpunkt der Briefkastenleerung sind wichtige Parameter der postalischen Grundversorgung. Die Postgesetzgebung gibt der Post vor, öffentliche Briefeinwürfe in ausreichender Zahl bereitzustellen, mindestens aber einen pro Ortschaft. 

Die Post hat der PostCom bestätigt, dass in allen Ortschaften mindestens ein öffentlicher Briefeinwurf besteht. Gemäss der Post bestehen – wie im vergangenen Jahr - für 131 Ortschaften Ausnahmen, d.h., dort ist kein öffentlicher Briefeinwurf vorhanden. Als Gründe für die Ausnahmen nannte die Post eine geringe Nutzung oder den Entscheid der Gemeinde, an diesem Standort auf einen Briefeinwurf zu verzichten.

In den Ausnahmen sind 38 Ortschaften enthalten, welche noch nie einen Briefeinwurf hatten. In 86 Ortschaften wurden Briefeinwürfe in den Jahren 2007 bis 2010 in Absprache mit den betroffenen Gemeinden aufgehoben. Sieben weitere Briefeinwürfe wurden zwischen 2012 und 2018, ebenfalls nach Absprache mit den Gemeinden, aufgehoben.

Wollen Kunden bereits frankierte Briefe selbst aufgeben, können sie sich vorab online informieren, wo der nächste Briefeinwurf steht, sowie wann dieser geleert wird.

Die Zahl der öffentlichen Briefeinwürfe geht langsam, aber kontinuierlich zurück. Per Ende 2020 bediente die Post 14’451 öffentliche Briefeinwürfe. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 44 Briefeinwürfe weniger. Als Hauptgrund für die Aufhebung führt die Post deren geringe Nutzung an. Die Aufhebung erfolgt immer mit dem Einverständnis der betroffenen Gemeinde. Infolge der Umwandlung von Poststellen in Postagenturen wurden im vergangenen Jahr 189 Briefeinwürfe entfernt, dafür aber 159 neue Briefeinwürfe in Betrieb genommen.

Europaweit ist mehrheitlich eine Abnahme der Zahl öffentlicher Briefeinwürfe zu verzeichnen. Durch die Digitalisierung werden Innovationen wie die digitalen Briefboxen, mit denen die Kunden ihre physische Post online abrufen und bearbeiten können, getestet und vermehrt eingeführt.

Zum Seitenanfang

Letztes Update: 08.07.2022