Dienstleistungen der Grundversorgung
Dienstleistungen der Grundversorgung
Die Post bestimmt im Rahmen der Vorgaben der Postverordnung, welche ihrer Dienstleistungen unter die Grundversorgung fallen. Sie unterbreitet die Zuweisungen zur
Grundversorgung jährlich der PostCom, welche die entsprechende Liste prüft und genehmigt.
Die Zuweisung der Dienstleistungen zur Grundversorgung dient als Basis für die Zuordnung der Kosten und Umsatzerlöse und damit für den Nachweis der Einhaltung des Quersubventionierungsverbots. Die PostCom genehmigt die Zuweisungen zur Grundversorgung mittels Verfügung (letztmals am 11.12.2023).
Die aktuelle Liste der Grundversorgung (Stand 2024) kann hier abgerufen werden.