Dienstleistungen der Grundversorgung

Dienstleistungen der Grundversorgung

Die Post bestimmt im Rahmen der Vorgaben der Postverordnung, welche ihrer Dienstleistungen unter die Grundversorgung fallen. Sie unterbreitet die Zuweisungen zur
Grundversorgung jährlich der PostCom, welche die entsprechende Liste prüft und genehmigt.

Die Zuweisung der Dienstleistungen zur Grundversorgung dient als Basis für die Zuordnung der Kosten und Umsatzerlöse und damit für den Nachweis der Einhaltung des Quersubventionierungsverbots. Die PostCom genehmigt die Zuweisungen zur Grundversorgung mittels Verfügung (letztmals am 06.02.2023.

Die aktuelle Liste der Grundversorgung (Stand 2023) kann hier abgerufen werden.

Zum Seitenanfang

Letztes Update: 20.07.2023