Auftrag und Tätigkeit

Die Postkommission (PostCom) wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Postgesetzes am 1. Oktober 2012 ins Leben gerufen. Als unabhängige Behörde trifft sie Entscheide und erlässt Verfügungen, die nach dem Postgesetz und den Ausführungsbestimmungen in ihrer Kompetenz liegen.

PostCom hat vor allem folgende Aufgaben:

  • Sie registriert die Anbieterinnen
  • Sie überwacht, ob die branchenüblichen Arbeitsbedingungen eingehalten werden und ob Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag geführt werden
  • Sie entscheidet bei Streitigkeiten über den Zugang zu Postfachanlagen und über das Bearbeiten von Adressdaten
  • Sie überwacht die Einhaltung der Informations- und Auskunftspflichten
  • Sie beaufsichtigt die Einhaltung des gesetzlichen Auftrages zur Grundversorgung
  • Sie macht Empfehlungen im Falle von geplanten Schliessungen und Verlegungen bedienter Zugangspunkte
  • Sie stellt die Qualitätsprüfung der Grundversorgung mit Postdiensten sicher
  • Sie überwacht die Einhaltung des Quersubventionierungsverbotes
  • Sie sorgt für die Einrichtung der Schlichtungsstelle
  • Sie verfolgt und beurteilt Übertretungen
  • Sie beobachtet die Entwicklungen des Postmarktes im Hinblick auf eine vielfältige, preiswerte und qualitativ hochstehende Versorgung aller Landesteile.
  • Sie schlägt dem Bundesrat gegebenenfalls geeignete Massnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung vor.

Sie orientiert die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit und unterbreitet dem Bundesrat jährlich einen Tätigkeitsbericht.

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Letztes Update: 08.07.2022