Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Meldepflicht von Uber Portier B.V.

10.02.2022

Die PostCom wird das Verfahren betreffend Meldepflicht von Uber Portier B.V. als Anbieterin von Postdiensten wieder aufnehmen.

Mit Urteil A-429/2021 vom 26. Januar 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) die diesbezügliche Verfügung 11/2020 der PostCom vom 10. Dezember 2020 aus formellen Gründen aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Neuentscheid in der Sache, aber keine Wiederholung des Instruktionsverfahrens angeordnet. Die materielle Frage der Meldepflicht von Uber wurde vom Bundesverwaltungsgericht nicht entschieden.

Zurück zur Übersicht

Zum Seitenanfang

Letztes Update: 11.12.2023