Volumen- und Umsatzrückgang im Schweizer Postmarkt im Jahr 2023

24.06.2024

Nach mehreren Jahren im Zeichen des Wachstums setzte sich im Jahr 2023 die Verlangsamung fort, die sich bereits 2022 auf dem Schweizer Postmarkt abgezeichnet hatte. Gemäss dem Jahresbericht 2023 der Eidgenössischen Postkommission (PostCom) schrumpfte der Umsatz in der Branche um 2,9 Prozent. Während sich das Paketvolumen knapp positiv halten konnte (+0,4 %), nahm die Briefmenge deutlich ab (–6,6 %).

Obwohl das Ergebnis für die Grundversorgung zurückging, ist die Post nach wie vor in der Lage, die Grundversorgungsdienste eigenwirtschaftlich zu erbringen.

Auch im Berichtsjahr hat die Post die Anforderungen der Postgesetzgebung erfüllt, insbesondere in Bezug auf die Pünktlichkeit bei der Zustellung von Briefen, Paketen oder Tageszeitungen in Regionen ohne Frühzustellung. Ebenfalls eingehalten wurden die Vorgaben zur Erreichbarkeit der Zugangspunkte und deren Dichte.

Im Jahr 2023 belief sich der Gesamtumsatz des Schweizer Postmarktes auf 4,12 Milliarden Franken (-2,9 % gegenüber 2022), dies bei einem Volumen von 2,73 Milliarden Sendungen (-5,8 %). Beide Zahlen sind zum zweiten Jahr in Folge rückläufig.

Dieser Abwärtstrend ist jedoch vor dem Hintergrund der aussergewöhnlichen Resultate der Jahre 2020 und 2021 zu betrachten. In diesem Zeitraum erfuhr die Nachfrage nach Postdienstleistungen infolge der sanitären Lage und der Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 einen gewaltigen Aufschwung. Dies zeigte sich insbesondere beim Volumen der Standardpakete, aber auch bei den urbanen Kurierdienstleistungen oder besonderen Sendungen wie dem Transport von Laborproben.

Die Zahl der beförderten Sendungen nahm 2023 um 5,8 Prozent ab. Das Briefsegment verzeichnete einen Rückgang um 6,6 Prozent, was vor allem auf die zunehmende Digitalisierung zurückzuführen ist. Das Paketvolumen blieb mit einer sehr leichten Zunahme von +0,4 Prozent stabil und bestätigt damit die gute Verfassung (oder sogar den Auftrieb) des E-Commerce. Gerade der Onlinehandel wird die künftige Entwicklung des Gesamtvolumens und -umsatzes des Postmarktes massgeblich beeinflussen.

Im Jahr 2023 belief sich die Zahl der beförderten Briefe pro Einwohnerin und Einwohner in der Schweiz auf 193 Einheiten. Werden Zeitungen und Zeitschriften hinzugerechnet, ergibt sich eine Gesamtzahl von 271 Einheiten, wobei der europäische Durchschnitt laut einer Studie der Gruppe europäischer Regulierungsbehörden für Postdienste (GREP) bei 67 Einheiten liegt. 

Dynamik bei den meldepflichtigen Unternehmen

Im Mai 2024 waren 209 Unternehmen bei der PostCom als Anbieterinnen von Postdiensten registriert. Das sind neun weniger als ein Jahr zuvor. Von diesen Unternehmen unterstanden 57 (–5) der ordentlichen Meldepflicht und 152 (–4) der vereinfachten Meldepflicht.

Grundversorgung: Post übertraf einmal mehr die Vorgaben

Im Jahr 2023 hat die Post 97,30 Prozent aller A-Post-Briefe (Zustellung am darauffolgenden Werktag) fristgerecht zugestellt und damit die regulatorische Vorgabe von 97 Prozent erfüllt. Im Vergleich zum Vorjahr fiel das Resultat in dieser Kategorie etwas besser aus.

Noch besser schnitt die Post bei den B-Post-Sendungen (Zustellung innerhalb von drei Werktagen) ab, wo sie mit 99,50 Prozent einen sehr hohen Pünktlichkeitswert erreichte.

95,70 Prozent der Priority-Pakete (Zustellung am nächsten Werktag) wurden von der Post fristgerecht ausgeliefert, auch hier hat sie das Pünktlichkeitsziel (95 %) übertroffen. Mit einem gemessenen Wert von 96,90 Prozent lag sie auch bei den Economy-Paketen (Zustellung innerhalb von drei Werktagen) deutlich über der Vorgabe.

Mit der Umsetzung der Motion Candinas vom 30. September 2016 (Mo. 16.3848) wurden die rechtlichen Grundlagen dahingehend angepasst, dass die Post in Gebieten ohne Frühzustellung die abonnierten Tageszeitungen bis spätestens um 12.30 Uhr verteilt haben muss. Die Post legte für das Jahr 2023 erstmalig einen Prüfbericht für die Messung der Zustellqualität vor. Die PostCom stellte fest, dass mit einem schweizweit erreichten Jahreswert von 98,8 Prozent die gesetzliche Vorgabe von 95 Prozent deutlich überboten wurde.

Mit über 90 Prozent Erreichbarkeit (inkl. Hausservice) erfüllte die Post 2023 in sämtlichen Kantonen die gesetzlichen Anforderungen. Auf nationaler Ebene und einschliesslich Hausservice resultierte ein Jahreswert von 96,68 Prozent. Alle Kantone – auch solche mit weniger gut erschlossenen Gebieten – wiesen einen Wert von über 90 Prozent aus.

Netz mit 2006 bedienten Zugangspunkten

Ende 2023 umfasste das Postnetz 769 eigenbetriebene Poststellen und 1’237 Postagenturen. Das sind insgesamt 2006 bediente Zugangspunkte. Wie in den Vorjahren ging die Anzahl der Poststellen stärker zurück, als die Anzahl der Agenturen zunahm.

Mit 500’483 hat die Anzahl der Haushalte in der Schweiz, die einen Hausservice erhalten, leicht zugenommen. Landesweit werden 10,9 Prozent aller Haushalte mit dem Hausservice bedient.

Schliessung und Verlegung von Poststellen und Postagenturen: Post setzt Empfehlungen der PostCom um

Alle im Jahr 2023 beschlossenen Schliessungen und Verlegungen von Poststellen oder Postagenturen (57 an der Zahl) erfolgten im Einvernehmen zwischen Post und betroffenen Gemeinden.

Einzige Ausnahme bildete die Schliessung der Postagentur Hellbühl im Gebiet der Gemeinde Neuenkirch (LU). Die Gemeindebehörden hatten die PostCom im Zusammenhang mit der vorgesehenen Schliessung angerufen. Die PostCom gab daraufhin eine erste Empfehlung ab, in der sie die Post aufforderte, keine Entscheidungen zu treffen, bevor sie die Ergebnisse ihrer Prüfung vorgelegt habe. Als die Post die Agentur Hellbühl per 31. Dezember 2023 dennoch schliessen musste, sprach die PostCom nachträglich eine zweite ablehnende Empfehlung aus.

Da die Post gemäss ihrer Strategie 2021-2024 das Poststellennetz bei rund 800 eigenbetriebenen Poststellen stabilisiert hat, ist die Zahl der an die PostCom gerichteten Eingaben zurückgegangen.

Keine verbotenen Quersubventionen feststellbar

Die Post konnte für das Jahr 2023 den jährlichen Pauschalnachweis der Einhaltung des Quersubventionierungsverbots nach Artikel 55 Absatz 3 der Postverordnung (VPG) nicht erbringen. Die PostCom hat deshalb vertiefte Abklärungen getroffen, um die Ursachen des ausserhalb der Grundversorgung erwirtschafteten Defizits zu analysieren. Dabei hat sie festgestellt, dass die Erlöse einzelner Produkte und Dienstleistungen ausserhalb der Grundversorgung nicht ausreichend waren, um deren inkrementelle Kosten zu decken. Weil die Post nachweisen konnte, dass die Stand-alone-Kosten der reservierten Dienste deren Erlöse übersteigen, waren die festgestellten Kostenunterdeckungen nicht zu beanstanden. Entsprechend konnte die PostCom im Berichtsjahr keine verbotenen Quersubventionen identifizieren.

Obgleich beim regulatorischen Ergebnis innerhalb der Grundversorgung im Mehrjahresvergleich ein stärkerer Rückgang zu verzeichnen ist, ist die Finanzierung der Grundversorgung unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterhin gewährleistet. Aus regulatorischer Sicht ist festzuhalten, dass die Post nach wie vor in der Lage ist, die Grundversorgung eigenwirtschaftlich zu erbringen. Wie bereits in der Vergangenheit trägt der Briefbereich einen grossen Teil zum positiven Ergebnis bei.

PostCom wacht über Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen

Der PostCom obliegt die Aufsicht darüber, dass die Postdiensteanbieterinnen die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten. Seit Anfang 2019 hat sie 69 Unternehmen eingehend geprüft und in 23 Fällen Aufsichtsverfahren eingeleitet.

Wie in den Vorjahren zeigten die im Jahr 2023 durchgeführten Kontrollen, dass einige Unternehmen die Mindeststandards nicht erfüllten. Die Verstösse betrafen insbesondere die mit den Angestellten vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit (max. 44 Stunden), den Stundenlohn (siehe unten) und andere allgemeine arbeitsrechtliche Verpflichtungen.

Im Berichtsjahr wurden ausserdem sieben Strafbescheide wegen Verletzung der Meldepflicht erlassen. Der Bussenrahmen reichte dabei von 100 bis 1’700 Franken. Die rechtskräftigen Strafbescheide werden auf der Website der PostCom veröffentlicht.

Minimaler Bruttostundenlohn per 1. Juli 2023 auf Fr. 19.– erhöht

Ihrem Auftrag gemäss Artikel 61 Absatz 3 der Postverordnung (VPG) folgend hat die PostCom am 30. August 2018 in der Verordnung der Postkommission über die Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen im Bereich der Postdienste (VMAP) die Mindeststandards für die Postbranche festgelegt. Diese sind seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Am 6. Oktober 2022 beschloss die PostCom, den minimalen Bruttostundenlohn im Postsektor per 1. Juli 2023 von Fr. 18.27 auf Fr. 19.– anzuheben. Zu diesem Zweck nahm sie eine Revision der VMAP vor. Die vertraglich vereinbarte normale Wochenarbeitszeit wurde bei maximal 44 Stunden belassen.

Weitere aufsichtsrechtliche Anzeigen und Verfahren

Im Jahr 2023 gingen 62 Eingaben und Anfragen zu Hausbriefkästen ein (2022: 44). Im Berichtsjahr leitete die PostCom 19 Verwaltungsverfahren zur Überprüfung von Briefkastenstandorten ein.

16 Verfahren schloss sie mit einem materiellen Entscheid ab (2022: 10). Alle Gesuche wurden abgewiesen (2022: 1 Gutheissung, 1 Teilgutheissung, 8 Abweisungen).

Zwei Verfahren wurden infolge Rückzugs des Gesuchs abgeschrieben (2022: 5).

Gegen zwei Verfügungen der PostCom wurde Beschwerde erhoben. Die Verfahren sind beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hängig.

Im Jahr 2023 erliess die PostCom keine Verfügungen zur Hauszustellung (Art. 31 Abs. 1 VPG) (2022: 2 Abweisungen, 1 Gutheissung), strengte jedoch zwei neue Verfahren an (2022: 2).

Schlichtungsstelle weiterhin sehr gefragt

2023 bearbeitete die Schlichtungsstelle insgesamt rund 2230 Kontakte (Anfragen, Anliegen, Gesuche, Korrespondenzen mit Gesuchstellenden und Anbieterinnen) und eröffnete 77 Fälle.

Prioritäre Vorschläge zur Anpassung des Postgesetzes und der Postverordnung

Im Hinblick auf die geplante Anpassung des Postgesetzes und der Postverordnung hält die PostCom an Änderungsvorschlägen fest, die sie aus ihrer Regulierungspraxis heraus als dringlich betrachtet. Ihren Fokus legt sie auf die Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen durch Subunternehmen und erweiterte Kontrollkompetenzen gegenüber Meldepflichtigen.

Insbesondere bekräftigt die PostCom ihren Wunsch, selbstständig zur Beschwerde vor dem Bundesgericht berechtigt zu werden. Dass diese Frage unvermindert aktuell ist, zeigte sich gleich zu Beginn des Jahres 2024, als das BVGer in zwei Urteilen die Beschwerden zweier Betreiberinnen von Essenslieferdiensten gegen Verfügungen der PostCom guthiess. Die PostCom war gewillt, Beschwerde gegen diese beiden Urteile zu erheben, fand hierfür jedoch keine Unterstützung.

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Letztes Update: 17.06.2024