Vernehmlassung bis 31.01.2020: Postsendungen und deren Abgrenzung zum Stückguttransport
05.12.2019
Die PostCom ist für die Registrierung der Anbieterinnen von Postdiensten zuständig und entscheidet bei Unklarheiten, ob und mit welchen Dienstleistungen ein Unternehmen dem Postgesetz untersteht. Um potentielle Ungleichbehandlungen zu vermeiden und ihre Praxis auf möglichst transparente und nachvollziehbare Kriterien abstützen zu können, hat die Postkommission zusätzliche Marktabgrenzungskriterien entworfen. Diese sollen künftig zur Anwendung kommen. Sie schickt nun die entworfene Lösung an die interessierten Kreise bis zum 31. Januar 2020 zur Vernehmlassung.