Postlogistik in urbanen und peripheren Regionen: Wie lassen sich Ökologie, Wirtschaftlichkeit und Regulierung vereinbaren?

27.08.2020

Angesichts der immer dringenderen Umweltprobleme muss auch die Postbranche der Ökologie grosse Aufmerksamkeit schenken. An ihrem Seminar in Château d’Oex vom 26./27. August erörterte die Eidgenössische Postkommission unter der Leitung von Präsidentin Géraldine Savary, unter welchen Voraussetzungen Postleistungen ökologischer und dennoch wirtschaftlich erbracht werden könnten. Der Waadtländer Staatsrat und Volkswirtschaftsdirektor Philippe Leuba ging seinerseits auf die Herausforderungen ein, die sich in seinem Kanton bezüglich der postalischen Versorgung stellen.

Im Rahmen ihrer ordentlichen Sitzung behandelte die PostCom verschiedene Geschäfte und erliess Empfehlungen zu sechs Poststellen. Sie wies die von der Post vorgeschlagene Agenturlösung zur Umwandlung der Poststelle Fribourg 2 Bourg zurück und verband in zwei weiteren Fällen ihre Empfehlung mit gewichtigen Vorbehalten. Drei Poststellen darf die Post gemäss ihrem Vorschlag umwandeln.

 

Waren werden immer häufiger online bestellt. Als Folge nimmt der Lieferverkehr in städtische Quartiere, Agglomerationen, aber auch in die Randregionen fortlaufend zu. Zur Bewältigung der steigenden Volumen braucht es neue Ansätze hin zu einer intelligenten und ökologischen Logistik. Diesen Fragen sowie auch möglichen Regulierungen ging die PostCom an ihrem Seminar im Austausch mit Vertretern von Post, privaten Anbietern, Städten sowie Experten nach. Seitens der Städte sowie der Unternehmen sind bereits verschiedene Konzepte und Projekte angedacht oder in Umsetzung. Zudem hat die PostCom die nachhaltige Entwicklung des Postmarkts und Umweltfragen in ihrer neuen Strategie zu zwei der wesentlichen Ziele erklärt.


Für den Kanton Waadt ist ein qualitativ guter Zugang zur Grundversorgung entscheidend

Als flächenmässig viertgrösster Kanton der Schweiz stellt die Waadt bedeutende Anforderungen an die Postversorgung. In seinem Referat ging Staatsrat Philippe Leuba auf die damit verbundenen Aspekte und Bedürfnisse ein. Die Agglomeration Lausanne als Zentrum und die zahlreichen unterschiedlichen, teils sehr peripheren Regionen bedingen, dass die Post für die Grundversorgung eine prospektive Planung erstellt, welche der gesamten Bevölkerung einen qualitativ guten Zugang zu diesen Dienstleistungen ermöglicht. Zudem soll die Post mit den lokalen Behörden in einen konstruktiven Dialog treten.

 

Behindertengerechter Zugang für Agenturen

Breiten Raum an der Sitzung nahmen die Empfehlungen ein, welche die PostCom im Zusammenhang mit der Umwandlung von Poststellen erliess. Die PostCom wies die von der Post vorgeschlagene Agenturlösung zur Umwandlung der Poststelle Fribourg 2 Bourg in eine Postagentur mit Bedientheke zurück. Als Agenturpartner ist ein Lebensmittelgeschäft vorgesehen. Die designierte Postagentur ist für Personen mit Bewegungsbehinderungen jedoch nicht zugänglich, da eine kleine Treppe mit zwei Stufen zu überwinden ist und die Eingangstür von Hand geöffnet werden muss. Wer auf einen Rollator oder einen Rollstuhl angewiesen ist, könnte die vorgesehene Postagentur nicht betreten. Aus der Bilddokumentation im Dossier der Post ist zudem ersichtlich, dass wahrscheinlich kein Platz für eine Rampe besteht.

Die Poststelle Fribourg 2 Bourg befindet sich in der Altstadt von Fribourg. Dort gibt es viele Geschäfte, die besser zugänglich sein dürften. Die Post hat es unterlassen, nach einer Agentur zu suchen, die den Anforderungen von Art. 14 Abs. 7 Bst. a Postgesetz besser entspricht als der designierte Agenturpartner.

Aus diesem Grund gab die PostCom eine negative Empfehlung ab. Postdienste müssen so angeboten werden, dass Menschen mit Behinderungen sie in qualitativer, quantitativer und wirtschaftlicher Hinsicht unter vergleichbaren Bedingungen wie Menschen ohne Behinderungen beanspruchen können (Art. 14 Abs. 7 Postgesetz). Insbesondere müssen Zugangspunkte den Bedürfnissen von Kundinnen und Kunden mit sensorischen oder Bewe-gungsbehinderungen entsprechen (Art. 14 Abs. 7 Bst. a Postgesetz).

 

Grundsatzdiskussion zur Auslegung des Dichtekriteriums

In Canobbio TI soll die Poststelle ebenfalls in eine Postagentur mit Bedientheke umgewandelt werden. Als Agenturpartner ist eine Apotheke vorgesehen, die sich vis-à-vis von der heutigen Poststelle befindet. Der Gemeinderat von Canobbio argumentierte, dass in der Collina Nord mit rund 15'000 Einwohnerinnen und Einwohnern (bestehend aus den Gemeinden Porza, Vezia, Origlio, Comano, Savosa, Cureglia, Canobbio, Ponte Capriasca) keine Poststelle, sondern nur noch Postagenturen vorhanden seien, wenn die Poststelle Canobbio in eine Agentur umgewandelt werde.

Die PostCom nahm diese geplante Umwandlung zum Anlass, um grundsätzliche Fragen zum Dichtekriterium für städtische Gebiete und Agglomerationen sowie zur Zuständigkeit der PostCom zu erörtern. Sie legt der Post nahe, dass sie ihre diesbezügliche Praxis überprüfe und dabei auch andere Kriterien berücksichtige, wie etwa die Einwohnerzahlen, die Grösse eines Gebietes, die topographischen Verhältnisse oder ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und die daraus resultierende Belastung der Umwelt. Nach eingehender Diskussion kam die PostCom dennoch zum Schluss, eine zustimmende Empfehlung abzugeben, weil das Recht hier der Post einen grossen Ermessensspielraum einräumt.

 

Fontenais: Post soll Hausservice auch am Samstag anbieten

Für die Poststelle Fontenais im Kanton Jura findet die Post keinen Agenturpartner und will deshalb einen Hausservice einführen. Abholstelle für avisierte Sendungen soll die Poststelle Porrentruy 1 werden. Im vorliegenden Fall bestehen gute ÖV-Verbindungen nach Porrentruy mit Ausnahme am Samstag. Für die Abholung einer avisierten Sendung müssen die Einwohnerinnen und Einwohner von Fontenais am Samstag ungefähr zwei Stunden einsetzen, wenn sie den öffentlichen Verkehr benutzen. Für Berufstätige scheint dies unzumutbar. Deshalb macht die PostCom ihre zustimmende Empfehlung zur Umwandlung der Poststelle Fontenais mit einem Hausservice als Ersatzlösung davon abhängig, dass die Post eine Lösung für die Abholung von avisierten Sendungen bereitstellt. Denkbar sind etwa die Einrichtung einer PickPost-Stelle oder eines My Post 24-Automaten. Möglich ist aber auch, dass die Post die kostenlose Zweitzustellung von avisierten Sendungen auch an Samstagen vorsieht oder den Hausservice von Montag bis Samstag und nicht nur von Montag bis Freitag erbringt.

In kleineren Ortschaften, in denen die Post keinen Agenturpartner findet, bleibt häufig nur die kommunale Verwaltung, die die Postagentur führen könnte. Anders als Unternehmen des Detailhandels entstehen Gemeindeverwaltungen keine finanziellen Vorteile dank einem zusätzlichen Kundenaufkommen aus dem Agenturbetrieb. Die PostCom empfiehlt der Post daher zu prüfen, ob in den Fällen, in denen wie in Fontenais keine andere Agenturlösung realisiert werden kann, die Entschädigung für die Gemeindeverwaltung angemessen zu erhöhen ist, um einen kostendeckenden Agenturbetrieb zu gewährleisten.

Für die geplante Umwandlung von drei weiteren Poststellen in Orselina TI, Stalden VS und Vernayaz VS in Postagenturen mit Bedientheken in Läden gab die PostCom zustimmende Empfehlungen ab. In diesen Fällen steht der Entscheid der Post in Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und ermöglicht nach wie vor eine gute postalische Grundversorgung im fraglichen Gebiet. 

Sämtliche Empfehlungen können auf der Website der PostCom unter dem Link https://www.postcom.admin.ch/de/dokumentation/empfehlungen-poststellen/ abgerufen werden.

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Letztes Update: 11.12.2023