Castagnola - Lugano TI: PostCom spricht wegen ungeeigneter Räumlichkeiten für Postagentur eine rückweisende Empfehlung aus

29.03.2018

Castagnola ist ein Quartier in der Stadt Lugano im Kreis Lugano Ost. Das Quartier Castagnola-Cassarate hatte per 31.12.2016 6366 Einwohner (in der Fraktion Castagnola 2476 Einwohner). Die Post will die dortige Poststelle in eine Postagentur umwandeln.

Nach Art. 34 Abs. 1 VPG muss sie vor der Schliessung oder Verlegung einer Poststelle oder Postagentur die Behörden der betroffenen Gemeinden anhören und mit ihnen eine einvernehmliche Lösung anstreben. Die Post informierte bei einem Treffen zur Postversorgung die Stadt Lugano über die Absicht, die Postversorgung im Quartier Castagnola zu überprüfen. Aufgrund der guten Erfahrungen mit der Postagentur Loreto im Altersheim Centro la Piazzetta hätte die Post gerne auch in Castagnola eine Postagentur mit Bedientheke in einem Altersheim realisiert, was in dieser Institution aber aus logistischen Gründen und aufgrund begrenzter Personalressourcen nicht möglich war.

 

Nicht jede Lokalität ist für eine Postagentur geeignet

Als Alternative wurde vorgeschlagen, die Agentur in einer kleinräumigen Bar (mit Alkoholausschank) einzurichten. Die PostCom erachtet diese Lokalitäten jedoch als ungeeignet und sprach eine negative Empfehlung aus. In ihren Erwägungen kam sie zum Schluss, dass die Erledigung von Postgeschäften in einer Bar mit Alkoholausschank nicht jedermanns Sache ist. Störend sei zudem, dass die Postkundschaft durch das Lokal an den Bargästen vorbei muss, denn die Bar verfügt nur über einen einzigen Zugang. Es gibt keinen separaten Eingang zu dem Raum mit dem Postmodul. Anders als in einem Laden mit Artikeln des täglichen Bedarfs bleiben die Gäste in einer Bar länger sitzen, so dass es für die Kundschaft der Postagentur unangenehm sein könnte, die Postagentur aufzusuchen. Hinzu kommt, dass der Zugang für Menschen mit Behinderungen des Bewegungsapparates nicht ohne weiteres möglich ist, weil zwei Treppenstufen überwunden werden müssen und die Türe von Hand zu öffnen ist.

 

Zwei zustimmende Empfehlungen

Zu den geplanten Umwandlungen der Poststellen Nürensdorf ZH und Avry-devant-Pont FR gab die PostCom zustimmende Empfehlungen (mit Vorbehalten) ab. Die Entscheide der Post stehen in Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und ermöglichen nach wie vor eine gute postalische Grundversorgung in den fraglichen Gebieten. Sie sind daher nach der Beurteilung der PostCom nicht zu beanstanden.

 

 

Über die PostCom (www.postcom.admin.ch)

Die PostCom ist eine unabhängige Behörde und einzig administrativ dem Departement UVEK angegliedert. Sie beaufsichtigt den schweizerischen Postmarkt, wacht darüber, dass die Grundversorgung in hoher Qualität erfolgt und sichert einen fairen Wettbewerb. Weiter beobachtet sie die Entwicklungen des Postmarktes und damit verbundener Branchen, um eine vielfältige und preiswerte postalische Versorgung aller Landesteile für Wirtschaft und Bevölkerung dauerhaft zu gewährleisten. Die Kommission setzt sich aus sieben durch den Bundesrat gewählten Mitgliedern zusammen und wird durch ein Fachsekretariat unterstützt. 

 

Kontakt/Rückfragen:

Andreas Herren, Kommunikationsbeauftragter PostCom, Tel. +41 58 465 79 80

 

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Letztes Update: 11.12.2023