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Unterseen BE und Hirzel ZH: PostCom spricht zwei rückweisende Empfehlungen aus

13.03.2017

Die Eidgenössische Postkommission PostCom spricht bezüglich der geplanten Umwandlung der Poststellen Unterseen BE und Hirzel ZH rückweisende Empfeh-lungen aus. Grund dafür ist, dass die mitbetroffenen Gemeinden Habkern BE beziehungsweise Schönenberg ZH von der Post im Dialogverfahren nicht begrüsst wurden. In vier weiteren Fällen gab die PostCom zustimmende Empfehlungen ab. 

Nach Art. 34 Abs. 1 VPG muss die Post vor der Schliessung oder Verlegung einer Poststelle oder Postagentur die Behörden der betroffenen Gemeinden anhören und mit ihnen eine einvernehmliche Lösung anstreben. Von einem solchen Entscheid betroffen sein können neben der Standortgemeinde auch andere Gemeinden. Diesen stehen die gleichen Rechte zu, was die Anhörung durch die Post und die Anrufung der PostCom betrifft. 

Im Fall der Gemeinden Habkern und Schönenberg geht es um die gleiche Frage, welche die PostCom schon in ihrer Empfehlung für Crémines BE entschieden hat. In ihrer Praxis anerkennt die Aufsichtsbehörde die Betroffenheit einer Gemeinde, wenn diese selber keine Poststelle hat und die ihr am nächsten gelegene Poststelle geschlossen werden soll. 

Geplante Umwandlungen haben Auswirkungen

In der Gemeinde Habkern gibt es keine Poststelle, sondern eine Postagentur. Die Einwohnerinnen und Einwohner müssen avisierte Spezialsendungen (Betreibungsurkunden und papiergestützte Nachnahmen aus dem Ausland) in der Poststelle Interlaken abholen. Am nächsten liegt jedoch die Poststelle Unterseen, wo nach Angaben der Gemeinde Habkern insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger beispielsweise ihren Zahlungsverkehr erledigen.  

Die Poststelle Schönenberg wiederum wurde per Ende Juli 2014 durch eine Postagentur ersetzt. In ihrer damaligen zustimmenden Empfehlung wies die PostCom unter anderem auch auf die Nähe zur Poststelle Hirzel hin, die am nächsten zur Gemeinde Schönenberg liegt. Ein namhafter Anteil der Einwohner von Schönenberg tätigt Postgeschäfte in der Poststelle Hirzel und ist somit von der Schliessung der Poststelle Hirzel betroffen.  

Die Post muss daher mit den Exekutiven dieser Gemeinden einen Dialog nach Art. 34 Abs. 1 VPG führen beziehungsweise nachholen. Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, muss ihnen die Post einen Entscheid eröffnen, gegen den die betroffenen Gemeinden die PostCom anrufen können. 

Da die formellen Kriterien nicht erfüllt sind, wurden die weiteren Voraussetzungen für die Schliessung der beiden Poststellen Unterseen und Hirzel nicht überprüft. Es wird somit offen gelassen, ob die von der Post vorgesehene Massnahme die materiellen Vorgaben der VPG berücksichtigt hätte. Die PostCom wird erst dann eine Empfehlung zur geplanten Umwandlung der erwähnten Poststellen abgeben, wenn sie zu den bereits vorhandenen Unterlagen einen Zusatzbericht über die Dialogführung sowie allfällige Eingaben der betroffenen Gemeinden erhalten hat. Vor Abgabe dieser Empfehlungen darf die Post die Poststellen Unterseen und Hirzel nicht schliessen. 

Vier zustimmende Empfehlungen

Zu den geplanten Umwandlungen der Poststellen Neuchâtel 9 La Coudre, Turtmann-Unterems, Noville und Sion 3 Hôpital Régional (letztere wird ersatzlos aufgehoben) gab die PostCom zustimmende Empfehlungen ab. Die Entscheide der Post stehen in Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und ermöglichen nach wie vor eine gute postalische Grundversorgung in den fraglichen Gebieten. Sie sind daher nach der Beurteilung der PostCom nicht zu beanstanden.

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Letztes Update: 08.07.2022