Mangelhafte Dialogführung: PostCom gibt ablehnende Empfehlung zu Poststelle Bossonnens FR ab

Bern, 13.10.2020 - Die PostCom hat bezüglich der geplanten Umwandlung der Poststelle Bossonens im Kanton Freiburg eine ablehnende Empfehlung abgegeben. An ihrer Sitzung vom 8. Oktober 2020 in Bern bemängelte die Aufsichtsbehörde für den Schweizer Postmarkt in diesem Fall explizit die Dialogführung der Post. Diese hatte die Gemeinde darauf gedrängt, auf das Recht zur Anrufung der PostCom zu verzichten und sie nicht genügend über die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten informiert. Für die Poststellen Oberägeri ZG und Scherzingen TG hiess die PostCom die Umwandlungs-pläne der Post hingegen gut.

Die Post plant seit 2017, die Poststelle in Bossonnens in eine Postagentur umwandeln. Der vorgesehene Partner wollte die Agentur indes nicht gegen den Willen der Gemeinde übernehmen. Die Post verlangte deshalb von der Gemeinde, dass sie eine Dialogbestätigung zu Gunsten der Agenturlösung unterzeichne, dabei aber zugleich auf das Recht verzichte, die PostCom anzurufen. Auf dieses Ansinnen liess sich die Gemeinde nicht ein. In der Folge zog sich der Agenturpartner zurück. Die Post entschied daraufhin, die Poststelle durch eine Hausservice-Lösung zu ersetzen.

Aufklärungspflicht: Post wies Gemeinde nicht auf bestehende Praxis der PostCom hin

Nach der Praxis der PostCom kann sich eine Gemeindebehörde im Sinne eines «Plan B» vorab mit der Post auf eine Agenturlösung einigen, ohne dadurch das Recht auf Anrufung der PostCom zu verlieren. Einzige Voraussetzung ist, dass die Gemeindebehörde keine Dialogbestätigung unterzeichnet, mit der sie auf eine solche Anrufung verzichtet.

Die Überlegung hinter dieser Praxis ist, dass viele Gemeindebehörden sich – schon aus politischen Gründen – für den Erhalt ihrer Poststelle einsetzen wollen. Im Interesse der postalischen Versorgung müssen die kommunalen Behörden sich aber auch gleichzeitig zu Gunsten einer bestimmten Agenturlösung aussprechen können, zumal sie in Kenntnis der konkreten Umstände wissen, welche Lösung sich am besten eignen würde.

Die Empfehlung, mit der die PostCom diese Praxis explizit verankerte, erging 2018, mithin über ein Jahr, bevor die Post das Dialogverfahren mit Bossonnens abschloss. Die Post unterliess es in diesem Verfahren, auf diese Empfehlung hinzuweisen. Dies, obschon sie eine gewisse Aufklärungspflicht hat, weil sie regelmässig solche Verhandlungen mit Gemeinden führt.

Dialogverfahren ist im öffentlichen Recht des Bundes geregelt

Das Dialogverfahren nach Art. 34 Abs. 1 VPG ist keine privatwirtschaftliche Vertrags-verhandlung, sondern im öffentlichen Recht des Bundes geregelt. Die Post ist also nicht frei, die Gemeinden nach Belieben unterschiedlich zu behandeln. Ebenso ist sie zu einem transparenten und korrekten Vorgehen verpflichtet.

Im gleichen Zeitraum, als sie Verhandlungen mit der Gemeinde Bossonnens führte, einigte sich die Post mit der Stadt Bellinzona in einem ähnlichen Fall einzig auf eine Absichtserklärung. Darin erklärte sich die Stadt zu einer möglichen Übernahme der Postagenturen bereit. Im Gegensatz zur Situation in Bossonnens verlangte die Post hingegen nicht, dass Bellinzona eine Dialogbestätigung und einen Verzicht auf Anrufung der PostCom unterzeichnen musste.

Die Tatsache, dass eine Gemeinde sich sowohl für eine bestimmte Agenturlösung aussprechen als auch weiterhin für den Erhalt ihrer Poststelle kämpfen darf, war für die konkrete Verhandlung mit Bossonnens derart zentral, dass die Post sie auf diese Empfehlung hätte hinweisen müssen. Der Post werden deshalb einige allgemeine Auflagen zur Dialogführung mit Gemeinden gemacht.

Agenturlösung nach wie vor möglich

Da die Gemeinde Bossonnens sich der Realisierung einer Agentur beim ursprünglich vorgesehenen Agenturpartner nicht widersetzt, erachtet die PostCom eine solche Lösung weiterhin als möglich. In ähnlichen Fällen (Ollon VD und St. Stephan BE), wo die Post sich nicht genügend bemüht hatte, eine Agenturlösung zu finden, erliess die PostCom eine ablehnende Empfehlung. Die Post wurde aufgefordert, sich für eine solche Lösung stärker einzusetzen. Gleichzeit erhielt sie die Möglichkeit, bei Scheitern einer Agenturlösung frühestens nach zwei Jahren die Einführung des Hausservice erneut in Betracht zu ziehen.

Zustimmende Empfehlungen bezüglich Oberägeri und Scherzingen

In zwei weiteren Fällen bezüglich den Poststellen Oberägeri ZG und Scherzingen TG gab die PostCom zustimmende Empfehlungen ab. Diese Entscheide der Post, Agenturen mit Bedientheken zu schaffen, stehen in Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und ermöglichen nach wie vor eine gute postalische Grundversorgung in den betreffenden Gebieten. Sie sind daher nach der Beurteilung der PostCom nicht zu beanstanden. Für Scherzingen soll in der geplanten Postagentur ein Schild aufgestellt werden, das die wartende Kundschaft im Interesse der Diskretion zur Wahrung von Distanz auffordert.

Alle Empfehlungen sind auf der Website der PostCom abrufbar:

www.postcom.admin.ch/de/dokumentation/empfehlungen-poststellen/

Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Postkommission PostCom
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
Tel.: +41 58 462 50 94

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
http://www.postcom.admin.ch/de/



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Letztes Update: 11.12.2023