PostCom erlässt Verordnung über Mindeststandards für Arbeitsbedingungen im Postsektor

Bern, 11.10.2018 - Im weitgehend liberalisierten Postmarkt hat die PostCom Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen festgesetzt, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten werden. Die Mindeststandards schützen Angestellte, die keinen gesamtarbeits-vertraglichen Schutz geniessen, vor Lohndumping, müssen aber gleichzeitig auch den Markteintritt von neuen Anbieterinnen ermöglichen. Die Sozialpartner können darüber hinaus andere Bedingungen vereinbaren.

Die Mindeststandards schreiben einen Mindestlohn von brutto Fr. 18.27 pro Stunde vor. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit darf höchstens 44 Stunden pro Woche betragen. Die Bestimmungen gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Postsektor, die keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen.

 

In diese Kategorie fallen nur noch relativ wenige Arbeitnehmende auf dem gesamten Postmarkt, da die Sozialpartner bereits verschiedene Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen haben. Die Bestimmungen der PostCom gelten ebenfalls für Temporär- und Teilzeitange-stellte. Ziel ist zu verhindern, dass sich der im Postsektor erwünschte Wettbewerb auf Kosten der Löhne und Arbeitsbedingungen von besonders exponierten Arbeitnehmenden, wie zum Beispiel Ungelernten oder Berufsanfängern, entwickelt. Gleichzeitig sollen diese Standards den Markteintritt neuer Anbieterinnen und einen fairen Wettbewerb ermöglichen.

 

Die Mindeststandards gelten ab Beginn eines Arbeitsverhältnisses und für Anbieterinnen von Postdiensten, die der ordentlichen oder der vereinfachten Meldepflicht unterliegen (Art. 3 und 8 VPG). Darunter fallen auch jene Subunternehmerinnen, die mehr als 50 Prozent ihres jährlichen Umsatzes mit Postdiensten erzielen (Art. 5 VPG). Das von einer Postdienst-anbieterin gewählte Geschäftsmodell hat keinerlei Einfluss und kann nicht als Rechtfertigung für die Nichteinhaltung der Mindeststandards vorgebracht werden.

 

Die Mindeststandards treten am 1. Januar 2019 in Kraft. Die PostCom überprüft sie gemäss Art. 61 Abs. 1 und 2 Postverordnung VPG und wird sie erstmals auf den 1. Januar 2023 anpassen.

 

Breit abgestützte Grundlagen

Mit dem Erlass der Mindeststandards erfüllt die PostCom einen gesetzlichen Auftrag im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit. Vor der Festlegung liess die PostCom mittels einer wissenschaftlichen Studie der Experten Roman Graf und Prof. Dr. Yves Flückiger (Universität Genf) eine breite Datengrundlage erheben. Die Studie lieferte aufgrund der Löhne und Anzahl Arbeitsstunden pro Woche, die auf dem Markt beobachtet und erfasst wurden, wichtige Referenzwerte und Erkenntnisse. Dabei zeigte sich insbesondere, dass der nun festgelegte Mindeststundenlohn sich nahe bei oder über den Mindestlöhnen bewegt, die bereits in Gesamtarbeitsverträgen für die Postbranche vereinbart wurden. Die Spanne der zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Löhne reicht von CHF 17.50 über CHF 18.31 bis maximal CHF 25.00.

 

Umfassender Einbezug der Sozialpartner

Im Sommer 2018 schickte die PostCom den Verordnungsentwurf bei den interessierten Kreisen in eine öffentliche Konsultation. Zuvor hatte sie die Sozialpartner von Anfang an und in jeder Phase der Studie einbezogen. Weiter bildete sie eine Expertengruppe aus Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, um verschiedene Fragen vertieft zu erörtern, so beispielsweise, ob der Mindestlohn nach Marktsegmenten (Art der Tätigkeit usw.) zu differenzieren sei. In der Expertengruppe liess sich kein Konsens finden, nach welchen Kategorien eine solche Segmentierung vorzunehmen sei, weshalb darauf verzichtet wurde.

 

Im Einklang mit den ihr zustehenden Kompetenzen wird die PostCom kontrollieren, dass die nun festgelegten Mindeststandards von den Postdiensteanbieterinnen eingehalten werden.

 

 

Weitere Informationen und Unterlagen:

www.postcom.admin.ch/postmaerkte/mindeststandards/

 

 

Über die PostCom (www.postcom.admin.ch)

Die PostCom ist eine unabhängige Behörde und einzig administrativ dem Departement UVEK angegliedert. Sie beaufsichtigt den schweizerischen Postmarkt, wacht darüber, dass die Grundversorgung in hoher Qualität erfolgt und sichert einen fairen Wettbewerb. Weiter beobachtet sie die Entwicklungen des Postmarktes und damit verbundener Branchen, um eine vielfältige und preiswerte postalische Versorgung aller Landesteile für Wirtschaft und Bevölkerung dauerhaft zu gewährleisten. Die Kommission setzt sich aus sieben durch den Bundesrat gewählten Mitgliedern zusammen und wird durch ein Fachsekretariat unterstützt. 

Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Postkommission PostCom
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
Tel.: +41 58 462 50 94

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
http://www.postcom.admin.ch/de/



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Letztes Update: 11.12.2023