Schweiz hat stabile Postversorgung

Bern, 04.06.2018 - Die Schweizerische Post und die privaten Anbieterinnen boten 2017 Dienstleistungen auf hohem Niveau. Die Post erbringt die Grundversorgung, deren Qualität im internationalen Vergleich sehr hoch ist, eigenwirtschaftlich und ohne staatliche Subventionen. Die Kundenreklamationen sind im Verhältnis zu den beförderten Volumen an Briefen und Paketen sehr gering. Der Wettbewerb spielt weitgehend, auch wenn einige Wettbewerbsmängel noch behoben werden müssen. Um der Gefahr von Dumpinglöhnen und sonstigen prekären Arbeitsverhältnissen entgegenzuwirken, wird die PostCom Mindeststandards für Unternehmen verabschieden, die keinen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen haben. Rechtlichen Anpassungsbedarf sieht die PostCom vor allem bei der regionalen Versorgung, der Hauszustellung und für Grundlagen, damit alle Wettbewerber gleich lange Spiesse haben.

Die schweizerischen Postmärkte bestehen aus dem Briefmarkt bis 2 Kilogramm, dem Paketmarkt bis 30 Kilogramm, den Express- und Kurierdiensten, den Velokurierdiensten, dem Markt der Zeitungen und Zeitschriften sowie den Import- und Exportmärkten. Trotz Boom im Paketbereich ist der Postmarkt als Ganzes wie bereits 2016 auch 2017 leicht rückläufig. Gesamthaft wurden Umsätze in Höhe von 3,828 Mrd. Franken (2016: 3,838 Mrd. Franken) erzielt und 3,573 Mrd. Sendungen befördert (2016: 3,704 Mrd. Sendungen). Im Vergleich zum Vorjahr lagen die Umsätze mit insgesamt -0,3 % nur moderat tiefer, die Volumina gingen um -3,5 % zurück. Die Schweizerische Post hat bei den Paketen bis 30 kg einen Marktanteil von 78,5 % (2016: 79 %). Im geöffneten Teilmarkt der inländischen Briefe verfügt sie über einen Anteil von 98,2 % (2016: 98,6 %). In beiden Märkten verzeichnete sie damit leichte Einbussen bei den Marktanteilen.

Der Briefmarkt in der Schweiz hat sich bislang als relativ resistent erwiesen, obschon der Rückgang der Briefmenge sich 2017 spürbar verstärkt hat. Solange die öffentliche Hand ihren Schriftverkehr noch zum grossen Teil in Papierform abwickelt und teilweise auch die Schriftform bei Informationspflichten der Wirtschaft vorgibt, dürfte es in der Schweiz keinen drastischen Einbruch der physischen Sendungsmengen geben, wie dieser im europäischen Ausland festzustellen ist. 

Pünktlichkeit: teils besser, teils schlechter

Im Berichtsjahr 2017 ist die Pünktlichkeit bei den A-Post-Briefen leicht gesunken und beträgt 97,6 % (2016: 98,0 %). Bei den B-Post-Briefen kann die Post ein leicht höheres Resultat aus-weisen: 99,0 % (2016: 98,9 %). Bei den Paketen verzeichnet die Post die folgenden Qualitäts-werte: 96,0 % (2016: 98,1 %) der Priority-Pakete wurden ihren Empfängern pünktlich geliefert, was einen deutlichen Rückgang darstellt. Die für Economy-Pakete (PostPac Economy) gemessene Pünktlichkeit stieg hingegen leicht an und beträgt 97,5 % (2016: 97,2 %). Einmal mehr hat die Post im internationalen Vergleich besonders hohe Pünktlichkeitswerte erreicht. 

Leicht höhere Erreichbarkeitswerte

90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung müssen zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrs-mitteln innerhalb von 20 Minuten eine Poststelle oder Postagentur erreichen können. Bietet die Post in einer Region einen Hausservice („Postschalter an der Haustüre“) an, so gilt eine Limite von 30 Minuten. Die Post hat die nationalen Erreichbarkeitswerte erneut deutlich übertroffen und stabil gehalten. Die Gesetzgebung stellt die Agenturen den Poststellen gleich, weshalb der laufende Umwandlungsprozess keinen Einfluss auf die Erreichbarkeit hat. 2017 konnten 94,5 % der ständigen Wohnbevölkerung innerhalb von 20 Minuten zu Fuss oder mit öffentlichen Ver-kehrsmitteln eine Poststelle oder eine Agentur erreichen, in Gebieten mit Hausservice 96,1 %. Die vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingesetzte Arbeitsgruppe hat Mitte Mai Empfehlungen zuhanden des Bundesrates abgegeben, der die Eckwerte für die Grundversorgung festlegen wird. Die PostCom ist für Vorschläge zur Optimierung der Erreichbarkeitsvorgaben grundsätzlich offen. Die vorgeschlagenen Empfehlungen sind nun im Detail zu prüfen.

Poststellen

Im Jahr 2017 eröffnete die Post 24 Standortgemeinden und sechs mitbetroffenen Gemeinden einen Entscheid über die Postversorgung. Das ist gegenüber dem Vorjahr mit 43 solcher Entscheide an Standortgemeinden und fünf an mitbetroffene Gemeinden zwar ein deutlicher Rückgang. Verglichen mit den Jahren 2013-2015 sind es dennoch immer noch fast doppelt so viele Entscheideröffnungen. Der Umwandlungsprozess läuft bereits seit längerem. Pro Jahr ersetzt die Post durchschnittlich 100 Poststellen. Erwähnenswert ist, dass der Grossteil der geplanten Veränderungen im Einvernehmen mit den Gemeinden bereinigt werden konnte.

Das geltende Recht schliesst nach Beurteilung der PostCom die gerichtliche Überprüfung der Empfehlungen der PostCom bzw. der Entscheide der Post über die Schliessung oder Verlegung von Poststellen und Postagenturen aus, wie sie in der Empfehlung zur Poststelle Balerna TI vermerkte. In der gleichen Empfehlung hielt die PostCom auch fest, dass es, neben anderen rechtlichen Bedenken, offensichtlich unverhältnismässig wäre, im Sinne eines „Moratoriums“ alle hängigen Verfahren nach Art. 34 VPG im Hinblick auf eine mögliche künftige Rechtsänderung für unbestimmte Zeit zu sistieren.

Die Wirtschaftlichkeit einer Poststelle ist kein rechtlich verankertes Kriterium für deren Weiterführung oder Schliessung. Die PostCom darf die Rentabilität der betroffenen Poststellen daher weder überprüfen noch in ihre Empfehlung miteinbeziehen. Verifiziert werden einzig die Einhaltung der Vorgaben für die Erreichbarkeit, ob ein rechtsgenügender Dialog stattgefunden hat, sowie die genügende Berücksichtigung der regionalen Kriterien.

Der Umstand, dass die Post ihre Strategie öffentlich gemacht und die Poststellen, die bis 2020 überprüft werden sollen, publiziert hat, führte zu einem breiteren Interesse an der Aufsichtstätigkeit der PostCom. Gemeinden und Private setzen sich bei der PostCom für ihre Poststelle bereits ein, bevor das Dialogverfahren begonnen hat.

Mit ihrer Netzstrategie 2020 unterhält die Schweizerische Post im europäischen Quervergleich ein noch immer dichtes Poststellenetz. Die PostCom anerkennt, dass die Post aufgrund ihrer Verpflichtung zur Erbringung der Grundversorgung damit einen finanziellen Aufwand leistet, der das betriebswirtschaftlich Notwendige bei einem allfälligen Wegfall dieser Verpflichtung übersteigt. Mass für den zusätzlichen finanziellen Aufwand der Post sind die Nettokosten der gesamten Grundversorgung, die sich 2017 auf 325 Millionen Franken beliefen.

Ersatzlösungen bei Hauszustellung nehmen weiter zu

Von der Hauszustellung ausgenommen sind derzeit lediglich 0,07 % aller ganzjährig bewohnten Häuser. Die Zustelldichte ist damit immer noch sehr hoch. Der Anstieg der Ausnahmen bzw. der Ersatzlösungen beträgt jedoch wie schon im Jahr zuvor 12,7 %, allerdings auf tiefem Niveau. Die PostCom stellt fest, dass die Post ihre Praxis konsequent fortführt, namentlich bei Eigentümer- oder Mieterwechseln bei Häusern ausserhalb ihrer Zustellpflicht die Hauszustellung einzustellen oder einzuschränken. Die Post ist verpflichtet, geeignete Ersatzlösungen anzubieten. Die Verordnung soll diesbezüglich angepasst werden, damit die PostCom alternative Ersatzlösungen anordnen kann. 

Finanzierung der Grundversorgung: keine Anzeichen für Unregelmässigkeiten

Die Post muss die Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbringen. Für die Erfüllung dieser Verpflichtung erhält sie weder vom Bund noch von den Kantonen Zuschüsse. Die PostCom muss dabei kontrollieren, dass die Post keine verbotenen Quersubventionierungen macht mit Erträgen aus dem 50g-Briefmonopol an Dienstleistungen, die nicht zur Grundversorgung gehören. Dazu prüft und genehmigt sie die Berechnungen der Kosten für die Grundversorgung sowie deren Abgeltung. Die Berechnungen werden zuvor durch ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen kontrolliert. Diese Revisionsfirma hat nach vertieften Abklärungen seitens der PostCom bestätigt, dass die Post die gesetzlichen Bestimmungen einhält. Die PostCom sieht daher in ihrem Aufsichtsbereich zum heutigen Zeitpunkt keine Anzeichen für Unregelmässigkeiten seitens der Post.

Branchenübliche Arbeitsbedingungen: Mindeststandards

Die PostCom wird Mindeststandards für branchenübliche Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Ferien und Lohn) gemäss Art. 61 Abs. 3 VPG festlegen. Diese Vorschriften sollen Lohndumping verhindern, aber gleichzeitig neuen Wettbewerbern den Markteintritt ermöglichen. Die Sozialpartner waren in jeder Etappe einbezogen und erhielten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Bei ihrer Beschlussfassung berücksichtigt die PostCom die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie und weitere Angaben. In der zweiten Hälfte 2018 wird sie bei den betroffenen Akteuren eine informelle Konsultation zum Verordnungsentwurf durchführen. Aus diesem Grund lässt sich diese Verordnung voraussichtlich auf 1. Januar 2019 in Kraft setzen. Diese wird für alle Unternehmen und Arbeitnehmenden gelten, die keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind.

Im Mai 2018 waren bei der PostCom 172 Unternehmen registriert (44 ordentlich Meldepflichtige und 128 vereinfacht Meldepflichtige). Vor einem Jahr verzeichnete die PostCom 165 solcher Firmen.

Wettbewerb

Nach Ansicht der PostCom sollen die rechtlichen Grundlagen zur Gewährleistung eines wirkungsvollen Wettbewerbs angepasst werden. Aus verschiedenen Gründen existieren Zugangshindernisse, die den vom Gesetzgeber gewünschten Wettbewerb beeinträchtigen und sich zum Nachteil der Konkurrenten der Post auswirken.

Verfahren und aufsichtsrechtliche Anzeigen

Im Berichtsjahr hat das Fachsekretariat der PostCom insgesamt 32 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern (sogenannte «Bürgerbriefe») erhalten, die Reklamationen gegenüber der Post vorbrachten (2016: 40). In Bezug auf die übrigen Anbieterinnen von Postdiensten ist 2017 ein Bürgerbrief eingegangen (2016: 1).

Die PostCom hat 2017 in 16 Verfahren Verfügungen über den Briefkastenstandort erlassen (2016: 33). In 13 Fällen wies die PostCom die Anträge der Gesuchsteller ab, in zwei Fällen hiess sie diese gut. Ein Verfahren endete mit einer Teilgutheissung. In 12 Fällen (2016: 16) wurde das Verfahren vor der PostCom als gegenstandslos abgeschrieben.

Bei Streitigkeiten über die Hauszustellung zwischen der Post und Empfängerinnen und Emp-fängern von Postsendungen hat die PostCom 2017 sieben Verfahren eingeleitet (2016: 3) und 5 Entscheide erlassen (2016: 1). In drei Fällen wies die PostCom die Gesuche ab, in zwei hiess sie sie gut. Zwei Verfahren konnten zufolge Einigung zwischen den Parteien über die Ersatzlösung abgeschrieben werden. 

Schlichtungsstelle löste alle Fälle aussergerichtlich

Die Schlichtungsstelle ist der PostCom administrativ angegliedert und regelt zivilrechtliche Streitfälle. Im Jahre 2017 wurden insgesamt rund 1'500 Kontakte (Anfragen, Anliegen, Gesuche) bearbeitet, wobei Information und Beratung anteilsmässig deutlich zugenommen haben. Die effektiven Fälle bewegen sich in der Grössenordnung des Vorjahres. Sämtliche Konflikte liessen sich aussergerichtlich lösen.

Rechtssetzungsverfahren

Bezüglich Postgesetz und die Postverordnung sieht die PostCom Rechtssetzungsbedarf, was Kompetenzen, Grundversorgung und Wettbewerb anbelangt. Sie hat einzelne Aspekte (z.B. Kriterien für die Erreichbarkeit, Wettbewerbshemmnisse usw.) bereits in früheren Jahresberichten erwähnt. Im Hinblick darauf, dass der Bundesrat voraussichtlich bis im Sommer 2018 die Eckwerte zur Postgesetzgebung festlegen wird, hat die PostCom in ihrem Jahresbericht eine Aufstellung über den Rechtssetzungsbedarf erarbeitet, der aus ihrer Sicht heute besteht.

Ausblick: Grundversorgung unter Druck

Die Grundversorger in Europa sehen sich infolge der sinkenden Nachfrage (Briefe, Dienstleistungen am Postschalter) verstärkt mit Finanzierungsproblemen für diesen Bereich konfrontiert und versuchen, die Kosten zu senken. In der Schweiz waren die Auswirkungen der Substitution von Briefen durch E-Mails bislang deutlich weniger zu spüren. Der Rückgang des Volumens der inländischen Briefe der Schweizerischen Post ist 2017 jedoch auf 4,2 % angestiegen, nachdem er in den vorangegangenen Jahren durchschnittlich etwa 2 % betragen hatte.  

Das zunehmende Tempo, das sich bei der Digitalisierung der Wirtschaft und des E-Commerce beobachten lässt, wirkt sich auch auf die Beförderung und Zustellung der Pakete aus. Die gesamte Postbranche steht vor der Herausforderung, die Paketzustellung immer stärker auf die individuellen Wünsche der Empfänger auszurichten, was grosse logistische Herausforderungen mit sich bringt.

Zusätzlich zu den „traditionellen“ privaten Anbieterinnen stehen neue Konkurrenten aus dem IT-Bereich oder die Giganten des Online-Handels in den Startlöchern oder agieren bereits. Es wird dementsprechend immer schwieriger, genau herauszufinden, wer als Postdienst-anbieterin auf dem Markt präsent ist.

Die PostCom stuft die von der Sharing Economy inspirierten Plattformen als Postdienste-anbieterinnen ein, sobald sie die allgemeine Verantwortung für die gesamte Wert-schöpfungskette haben. Dementsprechend müssen sich solche Unternehmen bei ihr registrieren und die von ihr festgelegten Mindestarbeitsbedingungen einhalten.

Die PostCom wird die auf den Brief- und Paketmärkten bisher festgestellten Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen, um abschätzen zu können, ob diese Trends anhalten und wie sie sich auf das Angebot und die Finanzierung der Grundversorgung sowie auf den Wettbewerb auswirken werden.

Über die PostCom (www.postcom.admin.ch)

Die PostCom ist eine unabhängige Behörde und einzig administrativ dem Departement UVEK angegliedert. Sie beaufsichtigt den schweizerischen Postmarkt, wacht darüber, dass die Grundversorgung in hoher Qualität erfolgt und sichert einen fairen Wettbewerb. Weiter beobachtet sie die Entwicklungen des Postmarktes und damit verbundener Branchen, um eine vielfältige und preiswerte postalische Versorgung aller Landesteile für Wirtschaft und Bevölkerung dauerhaft zu gewährleisten. Die Kommission setzt sich aus sieben durch den Bundesrat gewählten Mitgliedern zusammen und wird durch ein Fachsekretariat unterstützt. 

Adresse für Rückfragen

Andreas Herren, Kommunikationsbeauftragter PostCom, Tel. +41 58 465 79 80

Eidgenössische Postkommission PostCom
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
http://www.postcom.admin.ch/de/



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Letztes Update: 11.12.2023