Schliessung Poststelle St. Stephan BE: Die Post muss eine Agenturlösung suchen

Bern, 30.01.2017 - Art. 14 Abs. 5 des Postgesetzes gibt der Post den Auftrag, landesweit ein flächen-deckendes Netz von Zugangspunkten sicherzustellen. Die Post muss daher im Interesse einer optimalen Versorgung selber nach einer Agenturlösung suchen oder die Gemeinde bei dieser Suche zumindest aktiv unterstützen. Zudem darf die Post Angebote für die Postversorgung nicht davon abhängig machen, ob die Gemeindebehörde eine Einverständniserklärung unterzeichnet.

Die Post wollte die Poststelle St. Stephan BE schliessen und strebte als Ersatz deren Umwandlung in eine Agentur an. Nachdem die Post keinen Agenturpartner finden konnte, bemühte sich der Gemeinderat von St. Stephan seinerseits um eine Agenturlösung. Trotz anhaltender Anstrengungen der kommunalen Behörden eröffnete die Post der Gemeinde rund zweieinhalb Jahre nach dem ersten Gespräch über die Zukunft der Postversorgung den Entscheid, die Poststelle in einen Hausservice umzuwandeln.

 

Postagentur erforderlich für eine gute Versorgung

St. Stephan ist das zweithinterst gelegene Dorf im Simmental im Berner Oberland. Der Talboden liegt auf ungefähr 1000 m. ü. M. Auf dem 61 km2 grossen Gemeindegebiet leben knapp 1400 Einwohner. Die PostCom gelangte zum Schluss, dass für eine gute Postversorgung in dieser Berggemeinde eine Postagentur erforderlich ist. Für diese Beurteilung ausschlaggebend sind die Grösse der Gemeinde, das Vorhandensein zahlreicher Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe und die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs. Weiter fällt stark ins Gewicht, dass es mehrere Haushalte gibt, die nicht über Hauszustellung verfügen bzw. bei denen die Post nicht verpflichtet ist, die Hauszustellung zu erbringen. Diese Haushalte wären von der Schliessung der Poststelle besonders stark betroffen.

 

Nach dem Scheitern der Verhandlungen mit einem Agenturpartner hat die Post die Initiative für die Realisierung einer Agenturlösung weitgehend dem Gemeinderat von St. Stephan überlassen. Art. 14 Abs. 5 des Postgesetzes gibt jedoch der Post den Auftrag, landesweit ein flächendeckendes Netz von Zugangspunkten sicherzustellen. Nach dem geltenden Recht trägt primär sie die Verantwortung für die Suche nach einer optimalen Versorgungslösung.

 

Es besteht Aussicht darauf, dass sich in der Gemeinde doch noch eine Agenturlösung verwirklichen lässt. Die PostCom empfiehlt deshalb der Post, die Poststelle St. Stephan weiter zu betreiben, bis diese durch eine Postagentur ersetzt werden kann. Die Post kann frühestens in zwei Jahren die Einführung eines Hausservices wieder erwägen, wenn keine Agenturlösung möglich ist.

 

Über die PostCom (www.postcom.admin.ch)

 

Die PostCom ist eine unabhängige Behörde und einzig administrativ dem Departement UVEK angegliedert. Sie beaufsichtigt den schweizerischen Postmarkt, wacht darüber, dass die Grundversorgung in hoher Qualität erfolgt und sichert einen fairen Wettbewerb. Weiter beobachtet sie die Entwicklungen des Postmarktes und damit verbundener Branchen, um eine vielfältige und preiswerte postalische Versorgung aller Landesteile für Wirtschaft und Bevölkerung dauerhaft zu gewährleisten. Die Kommission setzt sich aus sieben durch den Bundesrat gewählten Mitgliedern zusammen und wird durch ein Fachsekretariat unterstützt.  

 

 

 

Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Postkommission PostCom
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Tel.: +41 58 462 50 94

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Letztes Update: 11.12.2023