PostCom - Rückweisung des Dossiers Noville VD: Post muss zuerst Dialog mit betroffener Nachbargemeinde nachholen

Bern, 20.09.2016 - Zur geplanten Schliessung der Poststelle Noville im Kanton Waadt gibt die PostCom eine rückweisende Empfehlung ab. Die PostCom wird diesen Fall inhaltlich erst beurteilen, wenn die Post den Dialog mit der betroffenen Nachbargemeinde Chessel nachgeholt hat.

Die Post beabsichtigt, die Poststelle Noville mit einem Hausservice (Postschalter an der Haustür) als Ersatzlösung schliessen. Mit einer Eingabe an die PostCom stellte sich die Gemeinde gegen diesen Entscheid der Post.

 

Bei der Beurteilung der Sachlage stellte die PostCom fest, dass die Post in der Nachbargemeinde Chessel bereits auf Hausservice umgestellt hat. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Chessel müssen avisierte Sendungen heute in der Poststelle Noville abholen, weshalb Chessel bezüglich der geplanten Schliessung dieser Poststelle eine betroffene Gemeinde nach Art. 34 Postverordnung ist. Die Post hatte die Gemeindebehörde von Chessel erst einen Tag nach der Entscheideröffnung an die Gemeinde Noville informiert und damit die Vorgaben von Art. 34 Postverordnung nicht erfüllt.

 

Die PostCom weist das Dossier deshalb mit dem Auftrag an die Post zurück, die Gemeinde Chessel zur geplanten Schliessung der Poststelle Noville anzuhören und mit ihr nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen. Sofern keine solche Lösung zustande kommt, muss die Post der Gemeinde Chessel einen Entscheid eröffnen, gegen den diese die PostCom anrufen kann.

Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Postkommission PostCom
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
Tel.: +41 58 462 50 94

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
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Letztes Update: 11.12.2023