Zwei zustimmende Empfehlungen der PostCom zur geplanten Schliessung der Poststellen Pfyn und Wigoltingen (TG)

Bern, 17.12.2015 - Die PostCom beschloss an der Sitzung vom 10. Dezember 2015 zwei zustimmende Empfehlungen zur geplanten Schliessung der Poststellen Pfyn und Wigoltingen in der gleichen Region im Kanton Thurgau. In beiden Fällen plant die Post die Eröffnung einer Postagentur im Volg-Laden in den betroffenen Gemeinden.

Die Post eröffnete den beiden Gemeinden Pfyn und Wigoltingen kurz nacheinander den Entscheid über die Schliessung der Poststelle und die Eröffnung einer Postagentur in den örtlichen Volg-Läden. Gegen diese Entscheide der Post gelangten die Exekutiven beider Gemeinden an die PostCom.

 

Nach Vorgabe der gesetzlichen Bestimmungen prüfte die PostCom, ob die Post die betroffenen Gemeinden angehört und nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht hat, die Vorgaben über die Erreichbarkeit eingehalten bleiben und ob der Entscheid der Post die regionalen Gegebenheiten berücksichtigt. Sie gelangte zur Beurteilung, dass die Post die Gemeinden in genügender Weise angehört und mit ihnen nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht hat.

 

Grossteil der Postdienstleistungen bleibt dauerhaft erhalten

Bei der Überprüfung der Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten fiel ins Gewicht, dass die Post in beiden Gemeinden eine Agentur im Volg-Laden eröffnet. Die Postagenturen bieten eine breite Palette von Postdienstleistungen an (insbesondere auch die Abholung von Sendungen), so dass ein Grossteil solcher Dienstleistungen dauerhaft in der Gemeinde erhalten bleibt. Die PostCom erachtete die Reisezeiten zu den umliegenden Poststellen unter diesen Umständen als zumutbar, ging aber dabei davon aus, dass in dieser Region die Poststelle Müllheim dauerhaft weiter betrieben wird.

 

Gemäss Postverordnung muss das Poststellen- und Postagenturennetz so angelegt sein, dass 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Poststelle oder Postagentur innerhalb von 20 Minuten erreichen können. Bietet die Post einen Hausservice an, so gelten für die betroffenen Haushalte 30 Minuten. Diese Erreichbarkeitswerte werden jährlich als nationaler Durchschnittswert berechnet. Im Jahr 2014 betrug dieser Wert 93.5 %, unter Berück-sichtigung der Regelung betreffend Hausservice sogar 95.3%.

Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Postkommission PostCom
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
Tel.: +41 58 465 79 80

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
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Letztes Update: 11.12.2023