PostCom gibt eine negative Empfehlung zur geplanten Schliessung der Poststelle Ramsen ab

Bern, 12.02.2015 - Die PostCom gibt eine negative Empfehlung zur geplanten Schliessung der Poststelle Ramsen SH ab. Der Schliessungsentscheid, verbunden mit Einführung des Hausservice, berücksichtigt nach Auffassung der Aufsichtsbehörde die regionalen Gegebenheiten nicht genügend.

Ramsen liegt, zusammen mit den Gemeinden Buch und Hemishofen, nordwestlich von Stein am Rhein in einem rund 25 km2 grossen Gebiet, das fast vollständig von deutschem Territorium umgeben ist. In den Gemeinden Buch und Hemishofen wurde bereits ein Hausservice eingeführt, wie ihn die Post nun auch für Ramsen plant.

Nach Durchführung eines Dialogverfahrens, das keine einvernehmliche Lösung brachte, eröffnete die Post der Gemeinde Ramsen ihren Schliessungsentscheid. Der Gemeinderat machte von seinem Recht nach Art. 34 der Postverordnung Gebrauch und verlangte von der PostCom die Überprüfung dieses Entscheids und die Abgabe einer Empfehlung an die Post.

Im Verfahren der PostCom konnte die Post nachweisen, dass sie sich intensiv bemüht hatte, in Ramsen einen Partner für die Führung einer Postagentur zu suchen. Die PostCom anerkennt denn auch die Anstrengungen der Post in dieser Hinsicht. Sie erachtet es als schwer verständlich, dass sich weder mit einem Gewerbetreibenden noch mit einer Gemeindeverwaltung in Ramsen, Buch oder Hemishofen eine Lösung für die Übernahme der Agentur finden liess.

In der Folge hielt die Post an der geplanten Schliessung der Poststelle fest und beschloss in Ermangelung eines geeigneten Agenturpartners die Einrichtung eines Hausservice. Diese Lösung hätte indes zur Folge, dass in einem aus immerhin drei dörflichen Zentren bestehenden Gebiet weder eine Poststelle noch eine Postagentur vorhanden wäre, sondern die postalische Versorgung ausschliesslich über den Hausservice erfolgen würde.

Gestützt auf diese Analyse kommt die PostCom zur Beurteilung, dass die Post bei ihrem Entscheid die regionalen Gegebenheiten nach Art. 34 Abs. 5 Bst. c VPG nicht genügend berücksichtigt hat und in diesem Gebiet mindestens einen bedienten Zugangspunkt in Form einer Post­agentur betreiben müsste. Sie spricht daher eine negative Empfehlung aus.

Gemäss Art. 34 Abs. 7 der Postverordnung liegt der endgültige Entscheid über die Schliessung der Poststelle Ramsen - unter Berücksichtigung der vorliegenden Empfehlung der PostCom - bei der Post.

Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Postkommission PostCom
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
Tel.: +41 58 462 50 94

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
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Letztes Update: 11.12.2023