Die Kommission Poststellen tagte zum letzten Mal

Bern, 06.09.2012 - Mit Inkrafttreten der neuen Postgesetzgebung wird die ausserparlamentarische Kommission Poststellen per 1. Oktober 2012 aufgelöst. Danach wird ihre Auf-gabe von der Postkommission (PostCom) wahrgenommen. An ihrer letzten Sit-zung hat die Kommission Poststellen fünf Eingaben von Gemeinden gegen Entscheide der Post zu Schliessung oder Verlegung von Poststellen überprüft und Empfehlungen abgegeben.

Die Kommission hat zur Einrichtung von Agenturen und ergänzendem Hausservice in Eriswil BE und Sessa TI sowie zur Einführung eines Hausservices in Muolen SG zustimmende Empfehlungen abgegeben. Im Muolen wird die Post zudem angehalten, eine Agenturlösung zu prüfen, sobald das neue Gemeindezentrum mit integriertem Verkaufsladen steht. Auch bei dieser Lösung wäre aber nach Ansicht der Kommission in den entlegenen Siedlungsgebieten der Hausservice beizubehalten. Die Kombination von Agenturen und Hausservice erachtet die Kommission grundsätzlich als sinnvolle Lösung für Gemeinden mit verstreuter Siedlungsstruktur.

Die Zusammenlegung der beiden Poststellen Ennetbürgen NW und Buochs NW und die damit verbundene Verlegung aus beiden Dorfzentren ins Gewerbegebiet Nähseydi sowie die Agenturlösung in Au ZH lehnt die Kommission hingegen ab. In beiden Fällen hat die Post den Dialog mit der Gemeinde nicht ordentlich durchgeführt. In Ennetbürgen hat sie keine Alternativen zur Zusammenlegung der genannten Poststellen geprüft und der Gemeinde nicht genügend Gelegenheit gegeben, Varianten zu diskutieren. Sie hat demnach die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung nicht ausreichend angestrebt. Im Fall Au stellt die Kommission in zweierlei Hinsicht ein  fait accompli fest: Noch bevor sich die Post an die Gemeindebehörden von Wädenswil wandte, um Gespräche über die Postversorgung im Ortsteil Au zu führen, kündigte sie bereits das Postlokal. Sie machte dann der Gemeinde gegenüber geltend, keine geeigneten Räume für eine neue Filiale gefunden zu haben, was aber angesichts der kurzen Zeitspanne zwischen dem ersten Gespräch Ende Januar und der Entscheideröffnung Ende Mai nicht wirklich zu erstaunen vermag. Die Kommission ist sehr befremdet über dieses Vorgehen, das die Gemeinde vor vollendete Tatsachen stellte. Inakzeptabel ist für die Kommission zudem, dass die Umsetzung des Entscheids der Post entgegen der Vorgaben der Postverordnung bereits vor der Behandlung des Falls durch die Kommission erfolgt ist und damit auch die Kommission vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. In beiden Fällen hat die Kommission im Übrigen aufgrund der örtlichen Verhältnisse Verständnis für den Wunsch auf Erhalt der Poststelle. 

Bilanz von acht Jahren Kommissionsarbeit 

Die unabhängige Kommission setzte sich von Beginn an aus erfahrenen Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft zusammen. Mit ehemaligen Regierungsräten und Bundesparlamentarierinnen aus allen Landesteilen und erfahrene Wirtschaftsführern wurde eine ausgewogene Vertretung der Regionen erreicht. Die Aufgabe der Kommission bestand darin, Entscheide der Schweizerischen Post zu Schliessung oder Verlegung von Poststellen auf Antrag der zuständigen Gemeindebehörde im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen und eine Empfehlung abzugeben. Allein schon die Möglichkeit, einen Entscheid der Post von der Kommission überprüfen zu lassen, trug dazu bei, Transparenz bei Änderungen im Poststellennetz herzustellen, den Dialog zwischen Post und Gemeinden zu vertiefen und, wie gesetzlich vorgegeben, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Kommission hatte somit schon kraft ihrer Existenz eine präventive Wirkung. Ihr wurden vergleichsweise wenig Entscheide der Post unterbreitet; die meisten Änderungen im Poststellennetz erfolgten einvernehmlich zwischen Post und Gemeinden.

Seit der Einsetzung durch das Departement (UVEK) 2004 behandelte die Kommission im Rahmen der Vorgaben der Gesetzgebung 59 Eingaben von Gemeinden. In sieben Fällen gab sie ablehnende Empfehlungen zu den Entscheiden der Post ab, vier Entscheide stellte sie zu weiteren Abklärungen zurück. Mit Auflagen, Rückstellung oder Ablehnung wurden  konkrete Verbesserungen für die örtliche Bevölkerung erreicht: z. B. längere Öffnungszeiten zusätzlicher Hausservice, bessere Parkplatzsituation, Erhalt der Poststelle. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung kommt die Kommission zum Schluss, dass in gewissen Konstellationen Agenturen mit einem guten lokalen Partner eine vorteilhafte Lösung darstellen können, bei der beide Seiten - die Bevölkerung dank längerer Öffnungszeiten, der Partner dank zusätzlichem Geschäftszweig - profitieren. In kleinen Orten mit eher verstreuter Siedlungsstruktur hat sich aus ihrer Sicht der Hausservice bewährt.

Jeder der Kommission unterbreitete Fall hat bestätigt, dass eine Poststelle für eine Gemeinde ein Stück Identität bedeutet. Die Kommission appelliert an die Schweizerische Post, weitere Veränderungen im Poststellennetz mit Umsicht und Bedacht zu planen.

Die Kommission Poststellen erwartet, dass die Schweizerische Post auch unter der neuen Gesetzgebung die Grundversorgung zuverlässig, umfassend und kundenorientiert erbringen wird. Der PostCom wünscht sie ein wachsames Auge und viel Erfolg.

Kommission PoststellenPostReg
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Letztes Update: 11.12.2023