Kommission Poststellen: Die Verantwortung für Poststellenschliessungen liegt bei der Post

Bern, 24.02.2010 - Die Kommission hat vier Entscheide der Post zur Schliessung von Poststellen überprüft und Empfehlungen abgegeben.

Die Verantwortung für das Poststellennetz liegt – im Rahmen der Vorgaben der Gesetzgebung – bei der Post. Aufgabe der unabhängigen Kommission ist es, Entscheide der Post auf Antrag der zuständigen Gemeindebehörde zu überprüfen und eine Empfehlung abzugeben.  

 

Die Kommission kommt nach der Überprüfung der ersten Fälle 2010 zu folgenden Schlüssen:

 

Die Weiterführung der heutigen Poststellen Zetzwil AG und Tecknau BL als Agenturen entspricht den Vorgaben der Postverordnung. In Cevio TI hingegen ist der verordnungsgemässe Zugang zu den Dienstleistungen der Grundversorgung mit der Ersatzlösung Hausservice nicht gegeben. Die Empfehlung lautet in diesem Fall also auf Ablehnung. Den Entscheid zur Einführung eines Hausservices in Amsteg, Gemeinde Silenen UR, weist sie für weitere Abklärungen an die Post zurück.  

 

Seit der Einsetzung durch das Departement (UVEK) 2004 hat die Kommission 37 Eingaben von Gemeinden behandelt. In fünf Fällen hat sie ablehnende Empfehlungen zu den Entscheiden der Post abgegeben, drei Entscheide hat sie zu weiteren Abklärungen zurückgestellt. Die Arbeit der Kommission trägt vermehrt zu besseren Lösungen für betroffene Gemeinden bei. In Etoy VD beispielsweise hat die Post nach der Verlegung der Poststelle an die Peripherie zusätzlich im Dorfzentrum einen Hausservice eingerichtet. 

 

Die Prüfungskriterien der Kommission lauten: 

 

·            Hat die Post vor der Verlegung oder Schliessung die Behörden der betroffenen Gemeinden angehört und eine einvernehmliche Lösung anzustreben versucht?

 

·             Hat die Post ihren Entscheid hinreichend auf die regionalen Gegebenheiten abgestützt, unter gleichzeitiger Berücksichtigung einer vergleichbaren Praxis für das ganze Land?

 

·            Verbleibt für die betreffende Raumplanungsregion mindestens eine Poststelle mit dem Angebot der Grundversorgung?

 

·             Sind die Dienstleistungen des Universaldienstes in angemessener Distanz resp. mit angemessenem Zeitaufwand für alle Bevölkerungsgruppen erhältlich?  

 

Die Empfehlungen der Kommission werden im Wortlaut im Internet unter der Adresse www.postreg.admin.ch (PostReg/Kommission Poststellen) veröffentlicht.        

Adresse für Rückfragen

Kommission Poststellen
Monika Dusong, Vizepräsidentin, Tel. 032 / 725 46 32 oder 079 / 433 07 37 (ab 10 Uhr)
Arnoldo Coduri, Vizepräsident, Tel. 079 / 421 82 52 (ab 10 Uhr)

Postregulationsbehörde PostReg
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
Tel.: +41 31 322 50 94

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
http://www.postcom.admin.ch/de/



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Letztes Update: 11.12.2023