Kommission Poststellen: ablehnende Empfehlung zur Verlegung der Poststelle Etoy VD in den "Littoral Parc"

Bern, 06.11.2008 - Die Kommission Poststellen äusserte sich ablehnend zur Verlegung der Poststelle Etoy VD vom Dorfzentrum in die Industrie- und Gewerbezone "Littoral Parc". Zur Errichtung einer Post-Agentur im solothurnischen Oberdorf dagegen sprach sie eine zustimmende Empfehlung aus.

An ihrer Sitzung vom 4. November 2008 hat die vom UVEK eingesetzte unabhängige Kommission Poststellen zwei Eingaben von Gemeinden zur Überprüfung von Schliessungsentscheiden der Post behandelt und Empfehlungen dazu abgegeben. Die Post entscheidet unter Berücksichtigung dieser Empfehlungen endgültig.

 

Die Schweizerische Post will die Poststellen im Dorfzentrum von Etoy VD und im benachbarten Buchillon schliessen. Sie beabsichtigt im Gegenzug, in der am Rand des Gemeindegebiets von Etoy liegenden Industrie- und Gewerbezone "Littoral Parc" eine neue Poststelle mit längeren Öffnungszeiten zu eröffnen. Die Gemeinde Buchillon hat den Entscheid der Post akzeptiert. Die Gemeinde Etoy hingegen möchte ihre heutige Poststelle im Dorfzentrum bewahren und hat den Entscheid der Post der Kommission Poststellen zur Überprüfung vorgelegt.

 

Die Kommission kommt nach sorgfältiger Prüfung zum Schluss, dass eine wichtige Vorgabe der Postgesetzgebung, nämlich der Zugang zu den Dienstleistungen des Universaldienstes für alle Bevölkerungsgruppen in angemessener Distanz, mit dieser Verlegung nicht mehr erfüllt wäre. Für die Beurteilung der angemessenen Distanz wird praxisgemäss auf die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr oder zu Fuss abgestellt. Die aktuellen Busverbindungen vom Dorfzentrum Etoy zur geplanten Poststelle im "Littoral Parc" genügen diesem Kriterium nicht, vor allem weil Rückfahrten ins Dorfzentrum zu gewissen Tageszeiten während einiger Stunden nicht möglich sind, was die notwendige Zeit für den Gang zum Postschalter extrem verlängert. Auch die Fussdistanz von rund 1,6 km erachtet die Kommission als zu gross, um den Zugang für die Bevölkerung von Etoy nach den Kriterien der Postgesetzgebung zu gewährleisten.

 

Für die Behandlung des zweiten Falls, der Eingabe aus Oberdorf SO, ist der Kommissionspräsident, Herr Wallner, als Einwohner der betroffenen Gemeinde in den Ausstand getreten. Nach Ansicht der Kommission bleibt in Oberdorf auch nach der Schliessung der heutigen Poststelle und der Errichtung einer Agentur im Dorfladen die Grundversorgung nach den Vorgaben der Postgesetzgebung gewährleistet. Die Agentur bietet alle Grundversorgungsdienstleistungen ausser dem Bargeldverkehr. Dieses Angebot ist in der benachbarten Poststelle Langendorf, welche die gesamte Dienstleistungspalette der Grundversorgung anbietet, für die Anwohnerinnen und Anwohner von Oberdorf in angemessener Distanz erhältlich.

Adresse für Rückfragen

Kommission Poststellen
Postregulationsbehörde PostReg
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern

- Monika Dusong, Vizepräsidentin, Neuenburg, Tel 079 / 433 07 37 (erreichbar von 11h30 bis 14 h, und ab 17 h)
- Milli Wittenwiler (zum Fall Oberdorf), Kommissionsmitglied, Tel. 071 / 088 30 91 (erreichbar nachmittags)
- Eva von Ballmoos, Juristin PostReg, Geschäftsstelle Kommission, Tel. 031 / 325 79 81

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
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Letztes Update: 11.12.2023