Finanzierung des Infrastrukturauftrags: Einigung zwischen Post und PostReg

Bern, 04.02.2008 - Die Schweizerische Post und die Postregulationsbehörde (PostReg) haben sich über die künftige Ermittlung des Infrastrukturbeitrags des Poststellennetzes geeinigt. Der Infrastrukturbeitrag beträgt ca. 200 Millionen Franken.

Die Schweizerische Post hat die Pflicht, der Postregulationsbehörde (PostReg) das Ergebnis der Grundversorgung auszuweisen. Bisher konnte sie nicht alle Vorgaben erfüllen; namentlich bestand keine Einigkeit darüber, wie viele Poststellen ein kommerziell orientiertes, im Wettbewerb stehendes Unternehmen betriebe, um landesweit die Dienstleistungen der Schweizerischen Post anzubieten. Kosten, die über diesem betriebsnotwendigen Poststellennetz liegen - der sogenannte Infrastrukturbeitrag -, sind auszuweisen und werden nach gesetzlicher Ordnung durch das Monopol finanziert.

Auch die unabhängige Prüferin KPMG AG hat diese Lücke letztmals für das Geschäftsjahr 2006 festgestellt. Deshalb konnten die Ergebnisse der einzelnen Dienste, die Einhaltung des Quersubventionierungsverbotes und die Höhe des Infrastrukturbeitrags noch nicht abschliessend beurteilt werden.

Gemeinsam mit WIK-Consult und BDO Visura AG hat PostReg mit der Schweizerischen Post nun ein Modell erstellt, um das betriebsnotwendige Poststellennetz zu ermitteln. Heute betreibt die Schweizerische Post ungefähr 2500 Poststellen. Davon bestehen 800 Poststellen, um lediglich die postalische Grundversorgungsverpflichtung zu gewährleisten. Betrieblich notwendig wären 1700 Poststellen; davon von der Post selbstbetriebene sowie durch Dritte geführte Poststellen (Agenturen).

Als Basis zur Ermittlung des betriebsnotwendigen Poststellennetzes wurden schweizerische und ausländische Daten herangezogen. Schweizerische Benchmarks lieferten Angaben zur Grösse vergleichbarer Netze wie Detailhandel, Tankstellen und Bankfilialen, bereinigt um wesentliche Unterschiede. Als ausländische Benchmarks wurden europäische Poststellennetze berücksichtigt, vor allem bereinigt um Einwohnerzahl und Bevölkerungsdichte.

Mit der Einigung kann die Schweizerische Post den Infrastrukturbeitrag erstmals ab Geschäftsjahr 2007 ermitteln. PostReg schätzt diesen Infrastrukturbeitrag auf ca. 200 Millionen Franken; rund die Hälfte des Betrags, von dem die Schweizerische Post bislang ausging. Das genaue Resultat wird im Tätigkeitsbericht 2007 von PostReg ausgewiesen, der im Sommer erscheint. Auf diesen Zeitpunkt wird auch das Resultat der Prüfung der Revisorin KPMG AG vorliegen und aufzeigen, ob nun alle Anforderungen erfüllt sind.

Adresse für Rückfragen

Postregulationsbehörde PostReg
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
Tel.: +41 31 322 50 94

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
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Letztes Update: 11.12.2023