Kommission Poststellen: Ablehnende Empfehlung zu Schliessungsentscheiden in Schaffhausen

Bern, 24.01.2005 - Die Post hat bei zwei Schliessungsentscheiden in Schaffhausen Art. 7 der Postverordnung nicht Genüge getan. Zu diesem Schluss kommt die Kommission Poststellen nach Prüfung des Dossiers. Die Post hat die betroffene Gemeindebehörde zwar angehört, aber nicht konsequent genug eine einvernehmliche Lösung angestrebt.

Die Post hat bei zwei Schliessungsentscheiden in Schaffhausen Art. 7 der Postverordnung auferlegt der Post vor dem Entscheid über die Schliessung einer Poststelle gewisse Verfahrenspflichten. Insbesondere muss sie die zuständige Behörde der betroffenen Gemeinde vor der Entscheidfassung nicht nur anhören, sondern auch eine einvernehmliche Lösung anstreben. Nach Auffassung der Kommission hat die Post diesem Erfordernis im Falle der Poststellen Schaffhausen Unterstadt und St. Niklausen nicht Genüge getan. Zwar leitete sie zunächst ein Anhörungsverfahren unter Einbezug der Stadtbehörde und der Quartiervereine ein. Kurz nach der schriftlichen Stellungnahme des Stadtrates, in welcher dieser seinerseits Vorschläge machte und seine Offenheit auch gegenüber alternativen Postformen kundtat, fällte die Post dann aber intern bereits die Schliessungsentscheide. Eine entsprechende Eröffnung an die Verfahrensbeteiligten erfolgte aus postinternen Gründen erst mehrere Monate später. In Unkenntnis der bereits gefällten Entscheide wurde zu einem späteren Zeitpunkt ein weiterer Alternativvorschlag an die Post herangetragen. Auch dann kam es seitens der Post weder zu einer nochmaligen Kontaktaufnahme noch zu einer konkreten Prüfung des Vorschlags. Es fehlt damit an einer ausreichenden Bemühung der Post, eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Die Kommission spricht deshalb eine ablehnende Empfehlung aus, ohne die inhaltliche Berechtigung der Schliessungsentscheide geprüft zu haben. Der Ball liegt damit wieder bei der Post.

 

Mit dem Dossier der Poststelle Palézieux-Village (VD) musste sich die Kommission zum zweiten Mal befassen. Sie hatte das Dossier im Juli 2004 zur Nachbesserung an die Post zurückgestellt, weil nicht alle der betroffenen umliegenden Gemeinden ordnungsgemäss in das Verfahren einbezogen worden waren. Gemäss Aufforderung der Kommission hat die Post diesen Mangel in der Zwischenzeit behoben. Die Kommission bedauert, dass die Parteien trotz sichtbarer Annäherung an ihren Ausgangspositionen festhielten und damit eine einvernehmliche Lösung verhinderten. Die Gespräche zwischen der Post und den Gemeinden haben nämlich zu wesentlichen Verbesserungen der ursprünglich beabsichtigten Lösung geführt (besserer Zugang durch Erhöhung der Anzahl Parkplätze, längere Öffnungszeiten, zusätzlicher Kundenschalter). Weil der Schliessungsentscheid aber in materieller Hinsicht innerhalb der gesetzlichen Vorgaben liegt, ist die Kommission mit der Umsetzung einverstanden. Dies unter der Bedingung, dass die zugesagten, oben erwähnten Verbesserungen realisiert werden.

 

Die Empfehlungen der Kommission werden im Internet unter der Adresse www.postreg.admin.ch im Wortlaut veröffentlicht.

Adresse für Rückfragen

Postregulationsbehörde PostReg
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Tel.: +41 31 322 50 94

Herausgeber

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Letztes Update: 11.12.2023