Paketmarkt: Zwei weitere Konzessionen erteilt

Bern, 19.05.2006 - Das UVEK hat auf Antrag der Postregulationsbehörde PostReg zwei weitere Konzessionen für die Beförderung von Paketen bis 20 Kilogramm erteilt. Zudem erweitern vier Konzessionäre ihre Paketkonzession um die Kategorie "Inlandbriefe über 100 Gramm".

Private Postanbieter benötigen eine Konzession, wenn sie adressierte Pakete und/oder ins Ausland abgehende Briefe befördern, und damit einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100 000 erzielen. Seit dem 1. April 2006 gilt dies auch für die Beförderung von "Inlandbriefen über 100 g".

 

Zwei neue Paketkonzessionäre

 

Die Logistik- und Speditionsfirma Kühne + Nagel AG in Embrach und die Gefco (Suisse) SA in Fahy erhalten je eine Konzession für die Beförderung adressierter Pakete bis 20 Kilogramm. Die Kühne + Nagel AG erbringt im Inland ausschliesslich Wettbewerbsdienstleistungen und benötigt dafür keine Konzession. Künftig möchte sie auch konzessionspflichtige Pakete von der Schweiz ins Ausland befördern. Die auf den Import von Fahrzeugen und Ersatzteilen spezialisierte Gefco (Suisse) SA möchte künftig kleinere Sendungen bis 20 kg auch für konzernexterne Kunden transportieren.

 

Die Zahl der Paketkonzessionäre steigt somit auf vierundzwanzig. Die entsprechende Liste ist unter www.postreg.admin.ch publiziert.

 

Interesse am teilgeöffneten Briefmarkt bleibt weiterhin gering

 

Private Anbieter dürfen seit dem 1. April 2006 ebenfalls Inlandbriefe über 100 g transportieren, wenn sie über die notwendige Konzession verfügen. Das UVEK hat vier Konzessionären, Aramex SA, DPD (Schweiz) AG, G3 Worldwide Mail (Switzerland) AG und WHP Logistik GmbH die Konzession um die Kategorie "Inlandbriefe über 100 g" erweitert. Keine dieser Firmen plant gegenwärtig einen "echten" Einstieg in den Briefmarkt. Sie reduzieren mit der Erweiterung der Konzession ihr Risiko, gegen das Konzessionsrecht zu verstossen. Eine Verletzung des Konzessionsrechts oder des Monopols ist strafbar. Eine Verletzung könnte sich ergeben, wenn ein Paketdienstleister auf Wunsch bestehender Kunden ausnahmsweise auch eine Sendung befördert, welche gemäss Legaldefinition noch unter die Definition der Briefpostsendung fällt.

 

Von den insgesamt 24 Konzessionären haben 8 ihre Konzession um "Inlandbriefe über 100 g" erweitert. Zurzeit sind keine Erweiterungsgesuche mehr hängig. Mit der per 1. April 2006 erfolgten Senkung der Monopolgrenze auf 100 g sind 11 Prozent des inländischen Briefmarktes auch privaten Firmen zugänglich.

 

Was ein Brief oder ein Paket ist, entscheidet sich nicht nach der Produktedefinition des Anbieters, sondern nach der Postverordnung: Ein Brief ist eine Sendung bis zum Format B4, die nicht dicker ist als 2 cm und nicht schwerer als 1000 Gramm. Als Paket gelten alle anderen Sendungen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm.

Adresse für Rückfragen

Postregulationsbehörde PostReg
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
Tel.: +41 31 322 50 94

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
http://www.postcom.admin.ch/de/



Zum Seitenanfang

Letztes Update: 11.12.2023