Bundesrat für Revision der Postgesetzgebung

Bern, 03.05.2006 - Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das UVEK beauftragt, eine Revision des Post- und Postorganisationsgesetzes vorzubereiten. Bei dieser Revision sollen die weiteren Marktöffnungsschritte festgelegt werden. Zudem sollen die Rahmenbedingungen der Post verbessert werden, damit sie sich auch in Zukunft erfolgreich behaupten kann. Im Weiteren sind Optionen zur Finanzierung der Grundversorgung bei einer weiteren Marktöffnung darzustellen.

Der Bundesrat hat heute seine Absicht bekräftigt, den Postmarkt schrittweise weiter zu liberalisieren. Die flächendeckende Grundversorgung soll dabei auch weiterhin gewährleistet bleiben. Die konkreten Etappen der Marktöffnung will der Bundesrat im Rahmen einer Revision des Postgesetzes festlegen. Dazu bewogen haben ihn im Wesentlichen zwei Hauptgründe: Zum einen wird sich die Schweiz dem Öffnungsprozess des Postmarkts in der EU nicht entziehen können. Die Schweizer Post tätigt zunehmend im Ausland Geschäfte. Es wird längerfristig kaum zu rechtfertigen sein, diese Aktivitäten aus dem relativ geschlossenen Heimmarkt auf Staaten mit geöffneten Märkten auszudehnen. Zum anderen ist die Post auf Rahmenbedingungen angewiesen, die es ihr ermöglichen, in geöffneten Märkten erfolgreich zu bestehen.

 

Der Bundesrat hat daher das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, die erwähnte Revision des Post- und Postorganisationsgesetzes vorzubereiten. Sie soll folgende Punkte beinhalten:

  • Definition der Grundversorgung: Die postalische Grundversorgung ist immer wieder an neue technologische Entwicklungen und Kundenbedürfnisse anzupassen. Sie muss aber selbst bei einer vollständigen Aufhebung der Monopolgrenze bei der Briefpost gesichert bleiben.
  • Finanzierung der Grundversorgung: Das Restmonopol bildet heute eine tragende Säule zur Finanzierung der Grundversorgung. Sollte dieses Monopol dereinst aufgehoben werden, braucht die Post neue Finanzierungsmöglichkeiten. In der Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postgesetzgebung sind die verschiedenen Optionen zur Finanzierung der Grundversorgung darzulegen. Denkbar sind mehrere Möglichkeiten. Dazu gehören etwa ein Grundversorgungsfonds, der von den Wettbewerbsteilnehmern des Postmarkts finanziert wird; die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen durch den Staat; eine Reduktion der Grundversorgung sowie eine Weiterentwicklung der Geschäftsfelder (zum Beispiel PostFinance). Diese Diskussion wird derzeit europaweit geführt.
  • Reformen rechtlicher Natur: Die Umwandlung der Rechtsform der Post von der öffentlich-rechtlichen Anstalt in eine Aktiengesellschaft ist vorzubereiten. Eine AG eignet sich besser, um auf die wachsende Bedeutung der Anbindung an internationale Verteilnetze reagieren oder sinnvolle Kooperationen eingehen zu können. Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sind ebenfalls anzupassen (Übergang ins Obligationenrecht).
  • Definition der weiteren Marktöffnung: Die EU hat das Briefmonopol mittlerweile auf 50 Gramm gesenkt. In wenigen Jahren wird sie es voraussichtlich vollständig aufheben. Deshalb muss auch die Schweiz weitere Schritte in der Marktöffnung - bis hin zu einer vollständigen Aufhebung des Briefmonopols - definieren.
  • Definition der Marktordnung: Das Postgesetz kennt für die Post einerseits und die privaten Konzessionäre anderseits unterschiedliche Regeln. Der Postmarkt soll sich aber frei von Diskriminierung und mit einheitlichen Spielregeln entwickeln. Das Postgesetz ist daher durch ein Postmarktgesetz zu ersetzen, das für alle Marktteilnehmer gleich lange Spiesse schafft.
  • Ausgestaltung der Regulierung: Die Regulierung gewinnt mit zunehmender Marktöffnung für die Sicherung der Grundversorgung und das Funktionieren des Marktes an Bedeutung. Die Kompetenzen und die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde sind zu präzisieren.

 

Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass die Revision des Post- und Postorganisationsgesetzes rasch an die Hand zu nehmen sei, damit bereits 2007 das Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden kann.

Adresse für Rückfragen

Postregulationsbehörde PostReg
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
Tel.: +41 31 322 50 94

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
http://www.postcom.admin.ch/de/



Zum Seitenanfang

Letztes Update: 11.12.2023