Bundesrat senkt Briefmonopol auf 100 Gramm

Bern, 16.11.2005 - Ab dem 1. April 2006 dürfen private Postunternehmen definitiv Briefe befördern, die mehr als 100 Gramm wiegen. Voraussetzung dafür ist, dass sie über die erforderliche Konzession des UVEK verfügen und die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten. Das Monopol der Schweizerischen Post für Briefe bis 100 Gramm bleibt bestehen.

Mitte September 2005 erteilte der Bundesrat dem UVEK den Auftrag, die notwendige Anpassung der Postverordnung vorzubereiten, damit die Senkung der Monopolgrenze auf

100 Gramm per 1. April 2006 erfolgen kann. In seiner heutigen Sitzung beschloss der Bundesrat die Änderung der Postverordnung. Damit können neu Briefe, die schwerer sind als 100 Gramm, auch von privaten Postunternehmen befördert werden, wenn sie über die notwendige Konzession des UVEK verfügen. Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Konzession gehört die Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen.

 

Das Briefmonopol umfasst neu noch die Beförderung der adressierten inländischen und aus dem Ausland eingehenden Briefe, die nicht schwerer als 100 Gramm sind. Einzig die Schweizerische Post darf im Monopolbereich tätig sein. Unternehmen, die das Monopol verletzen oder ohne die notwendige Konzession Postsendungen befördern, machen sich strafbar.

 

Weitere Angaben über das Konzessionswesen finden sich unter www.postreg.admin.ch.

Adresse für Rückfragen

Postregulationsbehörde PostReg
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
Tel.: +41 31 322 50 94

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
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Letztes Update: 11.12.2023