PostReg erachtet die Gebührenerhöhung für Bareinzahlungen nicht als notwendig

Bern, 20.03.2007 - Die Postregulationsbehörde (PostReg) stuft die Preiserhöhung von 30 Rappen für Einzahlungen am Postschalter als zu hoch ein. Deshalb lädt sie PostFinance dazu ein, ihren Entscheid nochmals zu überdenken und rät, die Transparenz für Kunden am Postschalter zu verbessern.

Am 1. Januar 2007 hat PostFinance die Gebühren für Einzahlungen um 23 Prozent erhöht. Wer heute eine Rechnung am Postschalter bar bezahlt, belastet den Empfänger um 30 Rappen mehr als bis anhin. Bei jährlich 230 Millionen Einzahlungen führt dies für die Konsumenten zu einer Mehrbelastung von 70 Millionen Franken. Die Preiserhöhung liegt weit über der aufgelaufenen Teuerung, die seit der letzten Anpassung im Jahr 1997 lediglich 8 Prozent betragen hat.

 

Die fachlich unabhängige Postregulationsbehörde (PostReg), die vom Bundesrat mit der Sicherstellung der postalischen Grundversorgung beauftragt ist, nimmt Anstoss an dieser Tariferhöhung. In ihrer Analyse, die sich auf Daten von PostFinance stützt, kommt PostReg zum Schluss, dass eine Erhöhung von 10 Rappen allenfalls gerechtfertigt gewesen wäre – 30 Rappen jedoch nicht angemessen sind. Mit dieser Einschätzung nimmt PostReg Stellung zu der aufsichtsrechtlichen Eingabe des Verbands des Schweizerischen Versandhandels. Bareinzahlungen gehören zur postalischen Grundversorgung. Sowohl die Post als auch PostFinance - faktisch alleinige Anbieterin von Bareinzahlungen - dürfen gemäss Postgesetz keine überdurchschnittlichen Gewinne erzielen. Die Dienstleistungen der Grundversorgung müssen zu möglichst günstigen Preisen angeboten werden.

 

Für PostReg ist nicht verständlich, weshalb PostFinance eine derart massive Gebührenerhöhung festgesetzt hat. Die Schweizerische Post gehört zu den europäischen Postgesellschaften mit den höchsten Gewinnen. Im Jahr 2005 erzielte PostFinance ein Betriebsergebnis von 312 Millionen Franken – das sind 39 Prozent des Gesamtgewinns des Postkonzerns. Allein die Produkte der Grundversorgung sorgten für einen Überschuss von 225 Millionen Franken. Für PostReg besteht daher keine Notwendigkeit, die Preise zu erhöhen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass mit einem solchen Resultat sämtliche Kosten der Dienstleistung Bareinzahlung gedeckt sind. PostFinance macht zwar geltend, dass die Kosten pro Bareinzahlung in den letzten fünf Jahren um 6 Prozent gestiegen seien – doch selbst dies rechtfertigt eine Tariferhöhung von 23 Prozent nicht.

 

Zulasten des Service Public

 

PostFinance geht davon aus, dass Bareinzahlungen in Zukunft abnehmen werden. Weil sie die Gebühren um 30 Rappen erhöht hat, kalkuliert PostFinance einen gegenüber den Vorjahren zusätzlichen Rückgang von drei bis fünf Prozent ein. Für PostReg ein stossendes Vorgehen: Mit einer übermässigen Tariferhöhung wird bewusste Nachfragedämpfung betrieben. Auf Kosten des Service Public.

 

Weiter rechtfertigt PostFinance die Preiserhöhung damit, dass sie in allen grossen Schweizer Städten so genannte PostFinance-Beratungscenters aufbauen will. Zu den bereits bestehenden 28 Zentren werden bis 2009 neun weitere Filialen eröffnet. Künftig sollen auch dort Bareinzahlungen am Schalter möglich sein. Der Aufbau dieser Dienstleistung in urbanen Zentren darf nicht als Begründung für eine flächendeckende Gebührenanpassung missbraucht werden. Dabei werden die Randregionen benachteiligt. So finanziert die Landbevölkerung mit der Preiserhöhung das Angebot der städtischen Kundschaft. Zugleich werden im Rahmen von Ymago auf dem Land künftig 200 Poststellen zu Agenturen umgebaut. Und diese bieten keine Bareinzahlungen am Schalter an.

 

Für PostReg ist das Vorgehen von PostFinance nicht nachvollziehbar. Sie lädt PostFinance deshalb dazu ein, ihren Entscheid nochmals zu prüfen.

 

Wie der Preisüberwacher, der die Preiserhöhung unlängst als «unschön» bezeichnet hat, regt PostReg zudem an, das aktuelle System für Bareinzahlungen am Schalter zu überdenken. Bareinzahlende sind sich oft nicht bewusst, dass den Empfängern Geld verloren geht. Gerade bei kleinen Beträgen, die Versandhändlern, Gewerbebetreibenden oder gemeinnützigen Organisationen überwiesen werden, kann die Summe der Verluste jedoch substantiell sein. PostReg rät deshalb, die Informationen an die Konsumenten zu verbessern und die Vor- und Nachteile eines Systemwechsels zu prüfen.

Adresse für Rückfragen

PostReg
Bundeshaus Nord
3003 Bern
Tel.: +41 31 322 50 94

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
http://www.postcom.admin.ch/de/



Zum Seitenanfang

Letztes Update: 11.12.2023