Postmarkt: Zwei weitere Konzessionäre
Bern, 22.03.2006 - Bundespräsident Moritz Leuenberger hat auf Antrag der Postregulationsbehörde PostReg zwei weiteren Firmen eine Konzession für die Beförderung von Paketen bis 20 Kilogramm erteilt. Zudem haben die ersten vier Firmen ihre Paketkonzession um die Kategorie "Briefe über 100 Gramm" erweitern lassen.
Private Postanbieter benötigen eine Konzession, wenn sie adressierte Pakete und/oder ins Ausland abgehende Briefe befördern, und damit einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100 000 erzielen. Neu können private Firmen ab 1. April 2006 zudem Inlandbriefe transportieren, die mehr als 100 Gramm wiegen, wenn sie über die erforderliche Konzession verfügen. Mit diesem Schritt sind den Postkonkurrenten gut 10 Prozent des inländischen Briefmarktes zugänglich.
Zwei weitere Konzessionäre auf dem Paketmarkt
Die Emil Frey Betriebs AG in Safenwil und die Onorato Franchini SA in Chiasso erhalten je eine Konzession für adressierte Pakete bis 20 Kilogramm. Die Zahl der privaten konzessionierten Postanbieter steigt somit auf zweiundzwanzig. Die entsprechende Liste ist unter www.postreg.admin.ch publiziert.
Bisher wenig Interesse am Einstieg in den Briefmarkt
Die Nachfrage nach Konzessionen für den Einstieg in den ab 1. April 2006 für "Briefe über 100 Gramm" geöffneten Briefmarkt hält sich bisher in Grenzen. Vorerst haben die drei bisherigen Konzessionäre, DHL Express (Schweiz) AG, Fiege Logistik (Schweiz) AG und NES AG, sowie die neue Konzessionärin, Emil Frey Betriebs AG, ihre Konzession um diese Kategorie ergänzen lassen. Zumindest vorläufig werden sie jedoch nicht zu einer ernsthaften Konkurrenz der Schweizerischen Post im Briefsektor. Sie haben die Erweiterung der Konzession lediglich erwirkt, um das Risiko einer Konzessionsverletzung zu reduzieren. Eine Verletzung des Konzessionsrechts oder des Monopols steht unter Strafandrohung. Eine solche Verletzung könnte sich beispielsweise ergeben, wenn ein Paketdienstleister ausnahmsweise auch eine Sendung befördert, welche gemäss Legaldefinition noch unter die Briefe fällt.
Was ein Brief oder ein Paket ist, entscheidet sich nicht nach der Produktedefinition des Anbieters, sondern nach der Postverordnung: Ein Brief ist eine Sendung bis zum Format B4, die nicht dicker ist als 2 cm und nicht schwerer als 1000 Gramm. Als Paket gelten alle anderen Sendungen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm.
Adresse für Rückfragen
Martin Kaiser, Leiter Postregulationsbehörde PostReg, 031 322 52 69
PostReg
Bundeshaus Nord
3003 Bern
Tel.: +41 31 322 50 94
Herausgeber
Eidgenössische Postkommission PostComhttp://www.postcom.admin.ch/de/