Die PostCom empfiehlt der Post, die Postagentur Hellbühl während der Dauer des Schlichtungsverfahrens weiter zu betreiben

11.12.2023

Die Post muss für die Schliessung und Verlegung von Postagenturen die gleichen Vorgaben einhalten wie für die Schliessung und Verlegung von Poststellen.

Vor der Eröffnung der Empfehlung der PostCom darf die Post die betreffende Poststelle oder Postagentur weder schliessen noch verlegen (Art. 34 Abs. 8 Postverordnung).

Sie darf ihren Entscheid über die Schliessung der Postagentur Hellbühl mit dem Hausservice als Ersatzlösung erst umsetzen, nachdem die PostCom ihre Empfehlung abgegeben hat.

Im vorliegenden Fall will die Post die Postagentur Hellbühl aber schon vorher, auf Ende des Jahres 2023, schliessen.

Nach der Beurteilung der PostCom handelt es sich um einen klaren Rechtsverstoss seitens der Post.

Chronologie

Die Post kündigte den Vertrag mit der Postagentur Hellbühl am 5. Juni 2023 auf Ende des Jahres 2023.

Die Post eröffnete der Gemeinde Neuenkirch den Entscheid über die Schliessung der Postagentur Hellbühl am 2. November 2023.

Die Gemeinde Neuenkirch rief gegen diesen Entscheid der Post am 13. November 2023 die PostCom um Abgabe einer Empfehlung an.

Die Eidgenössische Postkommission (PostCom) wurde erstmals angerufen gegen die Schliessung einer Postagentur.

Die Post zeigte sich auch auf Nachfrage der PostCom nicht bereit, diese Bestimmung einzuhalten und beharrt auf der Schliessung der Postagentur Hellbühl per Ende des Jahres 2023.

Das Schlichtungsverfahren vor der PostCom wird obsolet, wenn der Entscheid der Post, der Gegenstand des Schlichtungsverfahrens ist, bereits vollzogen ist.

Vollzieht die Post ihren Entscheid über die Schliessung der Postagentur Hellbühl mit einem Hausservice als Ersatzlösung schon bevor die PostCom sich mit dem Dossier befasst hat, stellt sie sowohl die PostCom als auch den Gemeinderat Neuenkirch vor vollendete Tatsachen.

Die PostCom kann aufgrund der Kompetenzordnung im Postgesetz keine Verfügung erlassen, um die Post zur Einhaltung des Rechts zu verpflichten, sondern sie darf nur eine Empfehlung abgeben. 

In ihrer Empfehlung vom 7. Dezember 2023 hat sie festgehalten, dass für den Fall, dass die Post ihren Entscheid betreffend Schliessung der Postagentur Hellbühl mit einem Hausservice als Ersatzlösung bereits vollzogen hat, die PostCom sowohl zum Vorgehen als auch zur Schliessung der Postagentur Hellbühl mit einem Hausservice als Ersatzlösung nur eine ablehnende Empfehlung abgegeben werden kann.

Auf die Weiterführung des Schlichtungsverfahrens wird in diesem Fall verzichtet, da es ein Schlichtungsverfahren pro forma wäre.

Die PostCom empfiehlt der Post, nach einer Lösung zu suchen, um die Postagentur Hellbühl während der Dauer des Schlichtungsverfahrens vor der PostCom weiterzuführen.

Die Post hat Zeit bis am 5. Januar 2024, um der PostCom mitzuteilen, ob sie die Empfehlung der PostCom annimmt.

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Letztes Update: 11.12.2023