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Veröffentlicht am 7. Juli 2026

Grundversorgung

Grundversorgung und Zugang

Eine gute postalische Grundversorgung ist für das wirtschaftliche Gedeihen und den Kommunikationsbedarf einer modernen Gesellschaft unerlässlich. Die Nutzung der postalischen Dienstleistungen muss für alle Bevölkerungsgruppen und die Wirtschaft in allen Regionen flächendeckend, in guter Qualität und zu angemessenen Preisen möglich sein.

Poststellen und Agenturen

Das Postgesetz verpflichtet die Post, den Zugang zu den Dienstleistungen der Grundversorgung in allen Landesteilen zu gewährleisten. Die Post muss landesweit ein flächendeckendes Netz von Poststellen und Postagenturen sicherstellen. Die Grundversorgung muss für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Distanz zugänglich sein: Die Distanz der Kundschaft bis zur nächsten Poststelle oder –agentur ist ein wichtiges Kriterium, um die Qualität der Postdienstleistungen zu beurteilen.

Schliessung / Umwandlung von Poststellen oder Agenturen

Will die Post eine Poststelle oder eine Agentur schliessen oder verlegen, ist sie verpflichtet, zuvor die zuständige Behörde der betroffenen Gemeinde anzuhören und eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

Hauszustellung

Die Hauszustellung ist ein wesentlicher Aspekt der postalischen Grundversorgung. Diese bezweckt eine angemessene Versorgung aller Bevölkerungsgruppen in allen Landesteilen mit elementaren postalischen Dienstleistungen. Dazu zählt neben dem Zugang zum Poststellennetz auch die Zustellung von Postsendungen am Wohn- oder Geschäftsdomizil. Die PostCom misst der Hauszustellung deshalb grosse Bedeutung bei.

Hausservice

Von der Hauszustellung zu unterscheiden ist der Hausservice. Dieser wird vielfach als Ersatz für eine geschlossene Poststelle oder Agentur angeboten und umfasst die Annahme von Postsendungen und die Erbringung von Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs am Domizil des Postkunden («Postschalter an der Haustür»). Der Hausservice wird von der Post nur in bestimmten Gebieten erbracht – ein Anspruch darauf besteht grundsätzlich nicht.

Briefkastenstandort

Die Hausbriefkästen bzw. Briefkastenanlagen müssen bestimmten Vorgaben, die in der Postverordnung festgelegt sind, entsprechen. Sie müssen frei zugänglich sein und in der Regel an der Grundstücksgrenze beim allgemein benutzten Zugang zum Haus aufgestellt werden. Bei Mehrfamilien- und Geschäftshäusern können die Briefkastenanlagen im Bereich der Hauszugänge zu stehen kommen, sofern der Zugang von der Strasse her möglich ist. Entspricht der Standort oder die Ausgestaltung (Mindestmasse) nicht den Vorgaben der Postverordnung, kann die Post nach Vorankündigung die Hauszustellung einstellen. Bei Streitigkeiten prüft die PostCom auf Gesuch der Liegenschaftseigentümer im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens, ob der Standort bzw. die Ausgestaltung der Briefkästen den Vorgaben der Postverordnung entspricht, und entscheidet in Form einer Verfügung. Diese kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Briefeinwürfe

Die Anzahl der Briefeinwürfe und der Zeitpunkt der Briefkastenleerung sind wichtige Parameter der postalischen Grundversorgung. Die Postgesetzgebung gibt der Post vor, öffentliche Briefeinwürfe in ausreichender Zahl bereitzustellen, mindestens aber einen pro Ortschaft.

Laufzeiten

Ein wesentliches Qualitätsmerkmal der postalischen Beförderung ist die Laufzeit: Briefe und Pakete müssen pünktlich beim Empfänger eintreffen. Als Laufzeit gilt die Zeit der Beförderung der Postsendung vom Aufgabeort bis zum Zeitpunkt ihrer Aushändigung an den Empfänger. Gemäss Postverordnung müssen 97 Prozent der inländischen A- und B-Post-Briefe rechtzeitig beim Adressaten eintreffen; bei den inländischen Paketen muss dies in 95 Prozent der Fall sein.

Finanzierung der Grundversorgung

Die Schweizerische Post und ihre Konzerngesellschaften müssen die postalische Grundversorgung aus eigenen Kräften finanzieren. Dazu dienen der Post die Erträge, die sie mit den Dienstleistungen innerhalb und ausserhalb der Grundversorgung erwirtschaftet. Es ist ihr jedoch untersagt, die Erlöse aus dem reservierten Dienst (Briefmonopol bis 50 Gramm) zur Verbilligungen von Dienstleistungen zu verwenden, die nicht im Rahmen der Grundversorgung erbracht werden (Quersubventionierungsverbot).

Dienstleistungen der Grundversorgung

Die Post bestimmt im Rahmen der Vorgaben der Postverordnung, welche ihrer Dienstleistungen unter die Grundversorgung fallen. Sie unterbreitet die Zuweisungen zur Grundversorgung jährlich der PostCom, welche die entsprechende Liste prüft und genehmigt.