Laufzeiten
Ein wesentliches Qualitätsmerkmal der postalischen Beförderung ist die Laufzeit: Briefe, Pakete und Zeitungen müssen pünktlich beim Empfänger eintreffen. Als Laufzeit gilt die Zeit der Beförderung der Postsendung vom Aufgabeort bis zum Zeitpunkt ihrer Aushändigung an den Empfänger. Gemäss Postverordnung müssen 90 Prozent der inländischen Briefe und Pakete rechtzeitig beim Adressaten eintreffen (in Kraft seit 1. April 2026).
Abonnierte Tageszeitungen müssen grundsätzlich bis spätestens 12.30 Uhr an alle Haushalte zugestellt werden, wenn in einer Region keine Frühzustellung angeboten wird. Diese Vorgabe ist zu 95 Prozent einzuhalten.
Die PostCom genehmigt sowohl die Methoden wie auch die Messinstrumente der Laufzeitmessung, orientiert sich an internationalen Qualitätsstandards und beachtet den Stand der Technik.
Die aktuellsten Zahlen zu den jährlichen Laufzeitresultaten sind im Jahresbericht abrufbar unter: