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Veröffentlicht am 7. Juli 2026

Meldepflicht

Allgemeine Informationen zur Meldepflicht

Alle Anbieterinnen von Postdiensten müssen sich bei der PostCom registrieren lassen. Je nach Umsatz sind sie vereinfacht oder ordentlich meldepflichtig. Weitere Angaben dazu sind im nachfolgenden Leitfaden aufgeführt:

Registrierung

Firmen, die Postdienste in eigenem Namen anbieten, müssen sich innerhalb von zwei Monaten bei der PostCom anmelden und registrieren lassen.

Reporting

Meldepflichtige Anbieterinnen müssen der PostCom jährlich Angaben und Unterlagen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sowie zur Marktbeobachtung durch die PostCom übermitteln. Die Dokumente und Informationen müssen bis spätestens am 31. März eingereicht werden.

Gemeldete Unternehmen

Private Postdienstleistungsfirmen, die ihren Service im eigenen Namen anbieten, müssen sich innerhalb von zwei Monaten bei PostCom registrieren lassen.

Gebühren und Abgaben

Die PostCom ist verpflichtet, für ihre Verfügungen und Dienstleistungen kostendeckende Verwaltungsgebühren zu erheben. Sie erhebt deshalb Gebühren für:

Massnahmen / Sanktionen

Die PostCom wacht im Rahmen ihrer Aufgaben darüber, dass das Postgesetz und die Ausführungsbestimmungen (Postverordnung) sowie das anwendbare internationale Recht sowohl von der Post wie auch von den übrigen Postdiensteanbieterinnen eingehalten werden. Stellt sie eine Rechtsverletzung fest, so kann sie