Postversorgung funktioniert - gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht weiterhin

Bern, 17.06.2019 - Die PostCom stellt fest, dass die Schweiz eine gute Postversorgung hat, sieht aber Handlungsbedarf in gesetzgeberischer Hinsicht, damit alle Postdiensteanbieterinnen über gleich lange Spiesse verfügen. Die Schweizerische Post hat wie in den vergangenen Jahren alle Qualitätsvorgaben übertroffen und leistet erneut insgesamt gute bis sehr gute Dienste. Auch die privaten Anbieterinnen überzeugen. Innovativ, agil und teils gezielt in Nischen präsent, spielen sie ihre Stärken in einem Markt aus, der für alle der heute 179 in der Schweiz aktiven Postdienstunternehmen immer anspruchsvoller wird. Die von der PostCom für die Postbranche erlassenen Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen schützen Arbeitnehmende ohne Gesamtarbeitsvertrag. Gleichzeitig erhalten neue Anbieterinnen die Möglichkeit zum Markteintritt.

2018 belief sich der Gesamtumsatz auf dem schweizerischen Postmarkt auf 3,871 Milliarden Franken, erzielt mit einem Volumen von 3,442 Milliarden Sendungen. Der Gesamtumsatz ist damit erstmals seit längerer Zeit im Vergleich zum Vorjahr wieder gewachsen (1,1 %).

Die zuletzt beobachtete Umsatzsteigerung kommt wegen der rasant wachsenden Paketmengen nicht ganz unerwartet. Erstmals seit vielen Jahren konnten die beträchtlich abnehmenden Mengen in den übrigen Teilmärkten (Briefe, Zeitungen, Zeitschriften) durch den wachsenden Paketmarkt kompensiert werden.

Über die letzten fünf Jahre hinweg gesehen, hat sich der Gesamtumsatz im Postsektor trotz dieser jüngsten Wende jedoch jährlich um ungefähr 1 % verringert. Der Briefmarkt schrumpft Jahr für Jahr. 2018 machte er mit 48,8% umsatzmässig erstmals weniger als die Hälfte des schweizerischen Postmarktes aus.

Was für den Gesamtmarkt gilt, zeigt sich auch in der Grundversorgung. Diese beinhaltet national und grenzüberschreitend Briefe bis 1 Kilogramm, Pakete bis 20 Kilogramm sowie Zeitungen und Zeitschriften in der Tageszustellung.

Der Umsatz mit Produkten der Grundversorgung belief sich 2018 auf 3,233 Mrd. Franken (2017: 3,226 Mrd. Franken). Er nahm um 0,2 % zu und verharrte damit im Vergleich zum Vorjahr auf nahezu gleichem Niveau. Dabei kompensierte das Wachstum bei den Paketen bis 20 kg die Reduktion bei den Briefen und den Zeitungen. Der Paketmarktumsatz legte um 3,2 % zu (2017: 5,5 %). Für den Zuwachs massgeblich sind die steigende Anzahl an Online-Bestellungen sowie die Expansion der Privaten.

Rechtssetzungsverfahren: Wettbewerbshemmnisse im Vordergrund

Der Wettbewerb zwischen der Schweizerischen Post und den privaten Anbieterinnen bleibt nach wie vor beeinträchtigt. Handlungsbedarf ortet die PostCom bei dem Zugang zu Teilleistungen und beispielsweise bei den Preisen, welche private Anbieterinnen für den Zugang zu Postfachanlagen zu entrichten hätten. Zu diesen und weiteren Punkten listet die PostCom im Jahresbericht Vorschläge auf, wie das Postgesetz und die Postverordnung angepasst werden könnten.

Mindeststandards für branchenübliche Arbeitsbedingungen eingeführt

Im Rahmen ihrer Aufgabe, den Postmarkt zu überwachen, hat die PostCom mit ihrer Verordnung vom 30. August 2018 Mindeststandards für die Postbranche festgelegt. Diese gelten seit dem 1. Januar 2019.

Die Mindeststandards schreiben einen Mindestlohn von brutto Fr. 18.27 pro Stunde vor. Als Vergleich: Zum Zeitpunkt der Festlegung dieser Standards bestand bei den zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Löhnen eine Spanne. Diese reichte von CHF 17.50 über CHF 18.31 bis maximal CHF 25.00. Die Mindestbestimmungen gelten für alle Arbeitnehmer-innen und Arbeitnehmer im Postsektor, die keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen. In diese Kategorie fallen nur noch relativ wenige Arbeitnehmende im Postmarkt, da die Sozial-partner bereits verschiedene Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen oder nun aufgrund der Vorgabe der PostCom ihre GAV teilweise nachgebessert haben. Die Bestimmungen der PostCom gelten ebenfalls für Temporär- und Teilzeitangestellte.

Ziel ist zu verhindern, dass sich der im Postsektor erwünschte Wettbewerb auf Kosten der Löhne und Arbeitsbedingungen von besonders exponierten Arbeitnehmenden, wie zum Beispiel Ungelernten oder Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern, entwickelt. Gleichzeitig sollen diese Standards den Markteintritt neuer Anbieterinnen und einen fairen Wettbewerb ermöglichen.

Zugangspunkte: Verschiebung zu den Agenturen setzt sich fort

Seit dem Inkrafttreten der revidierten Postgesetzgebung im Jahre 2012 werden Poststellen und Postagenturen als bediente Zugangspunkte bezeichnet. Ende 2018 gab es in der Schweiz praktisch gleich viele Poststellen (1078) wie Postagenturen (1061). Das Netz der Post umfasste damit 2139 bediente Zugangspunkte. Die PostCom stellt fest, dass sich das Agenturmodell grundsätzlich bewährt und sich ein gewisser Gewöhnungseffekt eingestellt hat. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Agenturen fordert die PostCom, dass deren Betrieb mittels eines Qualitäts-Sicherungssystems weiter professionalisiert wird. Die PostCom erachtet zudem eine rechtliche Regelung der Postagenturen als erforderlich.

Die Hausservice-Lösungen blieben im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Die Summe der eigenbetriebenen Poststellen, der Postagenturen und der Hausservice-Lösungen ist mit knapp 3500 Zugangspunkten stabil geblieben.

Umwandlung von Poststellen in Agenturen

Im Jahr 2018 eröffnete die Post 25 Standortgemeinden und acht mitbetroffenen Gemeinden einen Entscheid über die Postversorgung. 25 dieser Gemeinden haben in der Folge eine Empfehlung der PostCom verlangt. Das entspricht ungefähr dem Vorjahreswert. Erwähnens-wert ist, dass der Grossteil der Fälle im Einvernehmen mit den Gemeinden bereinigt werden konnte. Im gleichen Zeitraum gab die PostCom 18 Empfehlungen ab.

Seit Inkrafttreten der neuen Postgesetzgebung im Oktober 2012 hat die PostCom in mehr als der Hälfte der Fälle zu Gunsten der betroffenen Gemeinden interveniert. Die Post befolgt die Empfehlungen der PostCom in aller Regel.

Erreichbarkeit der Poststellen und Agenturen: stabile Werte

Die Schweizerische Post hat die durch den Gesetzgeber vorgeschriebenen Erreichbarkeits-werte von 90 % erneut übertroffen. 2018 konnten 94,48 % der ständigen Wohnbevölkerung in der Schweiz innerhalb von 20 Minuten zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Poststelle oder eine Agentur erreichen. In Gebieten mit Hausservice, wo für die betroffenen Haushalte ein Erreichbarkeitswert von 30 Minuten gilt, wurde dieser Wert für 96,12 % der Bevölkerung eingehalten. Beide Werte sind damit nahezu identisch wie die Vorjahreszahlen.

Der Bundesrat hat mit der 2018 beschlossenen Teilrevision der Postverordnung verschiede-ne Anregungen der PostCom aufgenommen, die den Service public verbessern. Seit Anfang 2019 muss beispielsweise das Poststellen- und Postagenturennetz gewährleisten, dass 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung eines Kantons (und nicht mehr des ganzen Landes) zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Poststelle oder Postagentur innerhalb von 20 Minuten erreichen können. Die Methode und die Parameter zur Berech-nung gemäss den neuen Vorgaben müssen noch zertifiziert werden. 2020 werden die konkreten Werte für das Berichtsjahr 2019 vorliegen.

Verbesserte Pünktlichkeit bei den Paketen

Im Berichtsjahr 2018 weist die Post bei den Paketen im Vergleich zum Vorjahr höhere Qualitätswerte aus: 97,2 % der Priority-Pakete (PostPac Priority) wurden ihren Empfängern pünktlich zugestellt. Dies ist gegenüber dem für 2017 verzeichneten Wert von 96,0 % eine deutliche Erhöhung. Auch die für Economy-Pakete (PostPac Economy) gemessene Pünktlichkeit stieg leicht an und beträgt 97,7 % (2017: 97,5 %).

Hingegen ist die Pünktlichkeit bei den A-Post-Briefen leicht gesunken und beträgt 97,4 % (2017: 97,6 %). Auch bei den B-Post-Briefen resultierte ein leicht tieferes Resultat von 98,9 % (2017: 99,0 %). Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Werte wurden aber weit übertroffen. Insgesamt hat die Post im Berichtsjahr rund 2 Milliarden inländische Briefsendungen verarbeitet, wovon wie in der Vergangenheit über 70 % B-Post-Briefe waren.

Finanzierung der Grundversorgung

Die Post muss die Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbringen. Für die Erfüllung dieser Verpflichtung erhält sie weder vom Bund noch von den Kantonen Zuschüsse. Sie hat dabei die Möglichkeit, die ihr durch die Grundversorgungsverpflichtung entstandenen Kosten (die sogenannten Nettokosten) mit Transferzahlungen zwischen den Konzerngesellschaften umzuverteilen. Die Nettokosten, das heisst, die Belastung aus der Verpflichtung zur Grundversorgung, haben sich 2018 erneut verringert. Die Verbesserung ist in erster Linie auf die Umgestaltung des Poststellennetzes sowie Optimierungsprozesse bei der Zustellung zurückzuführen. Die PostCom hat die Berechnung der Nettokosten und den Nachweis über die Einhaltung der Vorgaben zum Nettokostenausgleich für das Jahr 2018 genehmigt.

Während der regulatorische Ausweis für 2018 bezüglich der Leistungen innerhalb der Grundversorgung ein positives Ergebnis aufweist, zeigt sich bei den Leistungen ausserhalb der Grundversorgung ein negatives Ergebnis. Die PostCom nimmt, wie in ihrem Jahres-bericht erwähnt, zurzeit vertiefte Abklärungen vor.

Aufsichtsrechtliche Anzeigen und Verfahren

Im Berichtsjahr hat die PostCom insgesamt 41 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern (sogenannte «Bürgerbriefe») erhalten, die Reklamationen gegenüber der Post vorbrachten (2017: 32). In Bezug auf die übrigen Anbieterinnen von Postdiensten ging 2018 ein Bürgerbrief ein (2017: 1).

Die PostCom hat weiter 17 Verfahren bezüglich Hausbriefkästen mit einem materiellen Entscheid abgeschlossen (2017: 16). Sie hat 15 Gesuche abgewiesen und zwei gutgeheissen (2017: 13 Abweisungen, zwei Gutheissungen, eine Teilgutheissung). 19 Verfahren wurden zufolge Vergleichs oder Rückzugs abgeschrieben (2017: 12).

Bei Streitigkeiten über die Hauszustellung zwischen der Post und Empfängerinnen und Empfängern von Postsendungen hat die PostCom 2018 zwei Verfahren eingeleitet (2017: 7) und zwei Entscheide erlassen (2017: 5). Beide Fälle wurden abgewiesen.

Schlichtungsstelle seit fünf Jahren erfolgreich aktiv

Die Schlichtungsstelle ist fünf Jahre alt. Im Postgesetz verankert, führt sie seit dem 1. Januar 2014 Schlichtungen bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Anbieterinnen von Postdienstleistungen in der Schweiz und ihren Kunden durch. Sie ist administrativ der PostCom angegliedert. Einzelheiten des Verfahrens sind in der Postverordnung und in einem Verfahrensreglement festgehalten.

2018 bearbeitete die Leiterin der Schlichtungsstelle insgesamt rund 1'750 Kontakte (Anfragen, Anliegen, Gesuche). Die Informations- und Beratungsanteile haben deutlich zugenommen. 74 von 77 Konfliktfällen liessen sich erfolgreich lösen. Ein Fall ist noch pendent, in zwei Fällen konnte keine Einigung erzielt werden. Der Schlichtungsstelle ist nicht bekannt, dass in diesen beiden Fällen ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde.

Über die PostCom (www.postcom.admin.ch)

Die PostCom ist eine unabhängige Behörde und einzig administrativ dem Departement UVEK angegliedert. Sie beaufsichtigt den schweizerischen Postmarkt, wacht darüber, dass die Grundversorgung in hoher Qualität erfolgt und sichert einen fairen Wettbewerb. Weiter beobachtet sie die Entwicklungen des Postmarktes und damit verbundener Branchen, um eine vielfältige und preiswerte postalische Versorgung aller Landesteile für Wirtschaft und Bevölkerung dauerhaft zu gewährleisten. Die Kommission setzt sich aus sieben durch den Bundesrat gewählten Mitgliedern zusammen und wird durch ein Fachsekretariat unterstützt.

Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Postkommission PostCom
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
Tel.: +41 58 462 50 94

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
http://www.postcom.admin.ch/de/



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Letztes Update: 11.12.2023