Poststelle Charmilles - Stadt Genf: PostCom spricht wegen mangelhafter Dialogführung rückweisende Empfehlung aus

Bern, 30.08.2017 - Die Eidgenössische Postkommission PostCom hat im Fall der geplanten Verlegung der Poststelle Charmilles in Genf eine rückweisende Empfehlung ausgesprochen. Grund dafür ist, dass die Schweizerische Post den gesetzlich vorgeschriebenen Dialog nur mangelhaft geführt hat.

Nach Art. 34 Abs. 1 VPG muss die Post vor der Schliessung oder Verlegung einer Poststelle oder Postagentur die Behörden der betroffenen Gemeinden anhören und mit ihnen eine einvernehmliche Lösung anstreben. Dieser Verpflichtung ist die Post im Falle der geplanten Verlegung der Poststelle Genève 13 Charmilles in das rund 350 Meter entfernte Einkaufszentrum Planète Charmilles nicht nachgekommen.

Die PostCom empfiehlt der Post, den Dialog mit der Stadt Genf wieder aufzunehmen und nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen. Dazu sollen bis ca. Ende 2017 mindestens zwei weitere Gespräche mit der Stadt Genf geführt werden. Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, kann die Post einen Zusatzbericht an die PostCom verfassen, worin sie ihre Bemühungen zur Suche nach einer solchen Lösung zu dokumentieren hat. Die PostCom wird den Bericht der Stadt Genf zur Stellungnahme zustellen und danach eine inhaltliche Empfehlung abgeben. Bis dahin darf die Post die besagte Poststelle nicht verlegen (Art. 34 Abs. 8 VPG).

Anforderungen an die Dialogführung

Aufgrund ihrer Praxis (vgl. Empfehlung 3/2014 vom 6. November 2014 in Sachen Poststelle Grono) und unter Bezugnahme auf die Praxis der Vorgängerbehörde, der Kommission Poststellen, stellt die PostCom verschiedene Anforderungen an die Dialogführung. Es genügt nicht, wenn die Post die betroffenen Gemeinden über die geplante Verlegung oder Schliessung einer Poststelle oder Postagentur nur informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Die Post muss eine einvernehmliche Lösung mit den betroffenen Gemeinden anstreben. Das setzt voraus, dass die Post bereit ist, Alternativen, die die Gemeinden vorschlagen, ernsthaft zu prüfen. Die Anhörung einer Gemeinde und die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung bedingen für die Planung des Dialogverfahrens ferner, dass die Gemeinden genügend Informationen und genügend Zeit haben, um sich auf die Gespräche mit der Post vorzubereiten. In der Regel muss die Post mit den betroffenen Gemeinden mehrere Gespräche führen.

Verlegung Poststelle Genève 13 Charmilles

Die oben aufgeführten Anforderungen erfüllte die Post beim Dialog mit der Stadt Genf zur geplanten Verlegung der Poststelle Genève 13 Charmilles nicht. Sie führte mit der Stadt Genf nur ein Gespräch und prüfte eine von der Stadt Genf vorgeschlagene Alternative nicht. Die Stadt Genf rief die PostCom an und verlangte die Durchführung einer Schlichtungsverhandlung (Art. 34 Abs. 4 VPG). An dieser Verhandlung regte die PostCom an, dass die Post den Dialog mit der Stadt Genf wieder aufnehme. Die Post lehnte dies ab.

Selbst dann, wenn die geplante Schliessung oder Verlegung der Poststelle oder Postagentur gegebenenfalls inhaltlich nicht zu beanstanden wäre, muss die Post einen Dialog mit allen betroffenen Gemeinden führen. Erfüllt sie diese Voraussetzung nicht, kann die PostCom zur geplanten Verlegung oder Schliessung der Poststelle oder Postagentur keine zustimmende Empfehlung abgeben.

Über die PostCom (www.postcom.admin.ch)

Die PostCom ist eine unabhängige Behörde und einzig administrativ dem Departement UVEK angegliedert. Sie beaufsichtigt den schweizerischen Postmarkt, wacht darüber, dass die Grundversorgung in hoher Qualität erfolgt und sichert einen fairen Wettbewerb. Weiter beobachtet sie die Entwicklungen des Postmarktes und damit verbundener Branchen, um eine vielfältige und preiswerte postalische Versorgung aller Landesteile für Wirtschaft und Bevölkerung dauerhaft zu gewährleisten. Die Kommission setzt sich aus sieben durch den Bundesrat gewählten Mitgliedern zusammen und wird durch ein Fachsekretariat unterstützt. 

Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Postkommission PostCom
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
Tel.: +41 58 462 50 94

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
http://www.postcom.admin.ch/de/



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Letztes Update: 11.12.2023