Postalische Versorgung der Schweiz überprüft

Bern, 13.06.2016 - Die postalische Versorgung in der Schweiz steht im internationalen Vergleich auf sehr hohem Niveau. Die Schweizerische Post hat auch im Berichtsjahr 2015 sämtliche Vorgaben des Gesetzgebers übertroffen. Die privaten Postdienstanbieterinnen leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Postversorgung und beleben mit ihren Dienstleistungen den Wettbewerb positiv. Aufgrund des veränderten Kundenverhaltens und aus Kostengründen hat die Post zahlreiche Poststellen in Agenturen umgewandelt. Ebenso wurden Hauszustellungen und Briefkastenstandorte überprüft. Die PostCom wacht darüber, dass im Einzelfall verhältnismässige Ersatzlösungen für die Bevölkerung und das Gewerbe gesucht werden. Ihr Augenmerk gilt insbesondere den abgelegenen Regionen. Anstelle eines landesweit geltenden Durchschnittswertes für die Versorgung mit Poststellen und Agenturen fordert die PostCom regionale Kriterien. Auch funktioniert der vom Gesetzgeber gewünschte Wettbewerb in einzelnen Bereichen noch zu wenig. Rechtsanpassungen sollen Abhilfe schaffen.

Gesamthaft wurden im Jahr 2015 auf den schweizerischen Postmärkten, bestehend aus dem Briefmarkt bis 2 Kilogramm, dem Paketmarkt bis 30 Kilogramm, den Express- und Kurierdiensten, den Zeitungen und Zeitschriften sowie den Import- und Exportmärkten Umsätze in Höhe von rund 3,94 Mrd. Franken (2014: 3,98 Mrd. Franken) erzielt und 3,836 Mrd. Sendungen befördert (2014: 3,849 Mrd. Sendungen). Im Vergleich zum Vorjahr werden damit total leicht tiefere Umsätze und Volumina ausgewiesen, doch liessen E-Commerce und Versandhandel das Sendungsvolumen bei den Paketen weiter anwachsen. Die Wettbewerbsstruktur hat sich nur geringfügig verändert. Die Schweizerische Post hat bei den Paketen bis 30 kg wie bisher einen Marktanteil von 80 %. Im geöffneten Teilmarkt der inländischen Briefe verfügt sie durch ihr hohes Sendevolumen über einen Marktanteil von nahezu 99 % (bei Umsatz und Volumen).

 

Erreichbarkeit: steigende Werte

90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung müssen zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 20 Minuten eine Poststelle oder Postagentur erreichen können. Bietet die Post in einer Region einen Hausservice („Postschalter an der Haustüre“) an, so gilt für die betroffenen Haushalte eine Erreichbarkeitslimite von 30 Minuten. Für das Jahr 2015 beträgt der Erreichbarkeitswert für Haushalte, welche den nächsten Zugangspunkt unter 20 Minuten erreichen, 94,3 %, was eine Verbesserung von 0,6 % darstellt. Berücksichtigt man die durch einen Hausservice bedienten Haushalte, steigt der für 2015 ermittelte Erreichbarkeitswert auf 95,8 % (2014: 95,3 %).

Der Anstieg lässt sich unter anderem dadurch begründen, dass Bewohner aus ländlichen Regionen in dichter besiedelte Gebiete umgezogen sind und der öffentliche Verkehr weiter optimiert wurde. Nach geltendem Recht werden die Erreichbarkeitswerte als jährlicher nationaler Durchschnitt erhoben. Aus Sicht der PostCom wären regionale Erreichbarkeitswerte aussagekräftiger. Die PostCom fordert, dass regionale Kriterien erarbeitet und rechtlich verankert werden.

 

Sehr pünktlich

Im Berichtsjahr 2015 hat die Post die Pünktlichkeit bei der Zustellung A-Briefen leicht gesteigert. 97,8 % dieser Sendungen (2014: 97,7 %) kamen innert Tagesfrist bei ihren Empfängern an. Auch bei den B-Post-Briefen kann die Post ein nahezu gleich hohes Resultat wie im vergangenen Jahr ausweisen: 98,9 % (2014: 99,0 %) dieser Briefe erreichten ihre Empfänger rechtzeitig. Insgesamt hat die Post im Berichtsjahr rund 2,203 Milliarden inländische Briefsendungen verarbeitet, wovon über 70 % B-Post-Briefe waren.

Bei den Paketen weist die Post für das Jahr 2015 ebenfalls hohe Qualitätswerte aus. Die Pünktlichkeit bei den Priority-Paketen (PostPac Priority) erhöhte sich leicht auf 97,5 % (2014: 97,4 %). Bei den Economy-Paketen (PostPac Economy) kamen wie im vergangenen Jahr 97,5 % rechtzeitig beim Empfänger an.

 

Umbau des Poststellennetzes schreitet voran

Die Umwandlung des Poststellennetzes ging 2015 etwa im gleichen Tempo weiter wie bisher. Die Gemeinden haben das Recht, die PostCom anzurufen, machen davon aber selten Gebrauch. Nur jeder zehnte der 115 Fälle gelangte vor die PostCom. Das dürfte auch damit zusammenhängen, dass Agenturen viele Dienstleistungen bei langen Öffnungszeiten anbieten.

Im Berichtsjahr gab die PostCom zwei negative Empfehlungen zu geplanten Poststellenschliessungen ab. In den Gemeinden Ramsen SH und Grandvillard FR plante die Post, in Ermangelung eines Agenturpartners die Poststellen durch einen Hausservice zu ersetzen. In beiden Kommunen waren aber mehrere potentielle Agenturpartner vorhanden und die Wege zu umliegenden Poststellen im Vergleich zu anderen Fällen überdurchschnittlich lang. Aufgrund der konkreten regionalen Gegebenheiten empfahl die PostCom der Post deshalb, zusammen mit den Gemeinden intensiv nach einem Agenturpartner zu suchen.

Die PostCom ist bestrebt, in den von ihr zu beurteilenden Fällen eine Gesamtschau der Postversorgung im fraglichen Gebiet vorzunehmen. Sie erwartet von der Post, dass sie der Versorgung eine Gesamtplanung mit zentralen Poststellen und einem Postagentur- sowie Hausservicenetz zur Unterstützung zugrunde legt.

 

Öffnungszeiten der Poststellen sollen regional angepasst werden

In ihrem Jahresbericht 2013 hatte die PostCom der Post empfohlen, die Öffnungszeiten der Poststellen in Anbetracht der veränderten gesellschaftlichen Realitäten grundsätzlich zu überdenken. Die Post lancierte in der Folge ein Projekt, um diese Punkte vertieft abzuklären. Aus den Erkenntnissen zog die Post das Fazit, dass eine zentral angeordnete, generelle Anpassung der Öffnungszeiten nicht sinnvoll wäre. Vielmehr seien die Öffnungszeiten regional bzw. lokal auf die Bedürfnisse der Kundschaft anzupassen. Die PostCom wird diese Umsetzung beobachten.

 

Hauszustellung

Die Post hält fest, dass sie die Aufgabe einer Hauszustellung in angemessener und verhältnismässiger Weise vornehme. Die Zahl der in der ganzen Schweiz von der regulären Hauszustellung ausgeschlossenen 1005 Haushalte erscheint absolut betrachtet und relativ zur Gesamtzahl der versorgten rund 1,715 Millionen ganzjährig bewohnten Häuser als gering. Die PostCom wacht darüber, dass gute Ersatzlösungen gefunden werden.

 

Mindeststandards für Arbeitsbedingungen sollen 2017 festgelegt werden

Die Sozialpartner – Post, der Branchenverband der privaten Postdienstanbieterinnen KEP&Mail sowie die Gewerkschaften – haben Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen. Gemäss ihrem Auftrag hat die PostCom Ende 2015 eine breit angelegte Studie lanciert, um die Arbeitsbedingungen im Postsektor zu ermitteln. Sie soll es der PostCom erlauben, 2017 Mindeststandards festzulegen.

 

Verfahren und aufsichtsrechtliche Anzeigen

Im Berichtsjahr hat die PostCom insgesamt 36 Briefe von Bürgerinnen und Bürgern (sogenannte «Bürgerbriefe») erhalten, die Reklamationen gegenüber der Post betrafen (2014: 44). 21 Fälle (2014: 26) betrafen Probleme mit der Zustellung. In Bezug auf die übrigen Anbieterinnen von Postdiensten sind 2015 zwei Bürgerbriefe eingegangen (2014: 4).

Das Postgesetz gibt Postdienstanbieterinnen Anspruch auf Zugang zu den von anderen Postdienstanbieterinnen betriebenen Postfachanlagen. Die Postdienstanbieterinnen sollen die Konditionen (inkl. Entgelt für den Zugang) durch Vertrag regeln. Nur wenn sie untereinander keine Zugangsvereinbarung finden, können sie an die PostCom gelangen, damit diese den Vertragsabschluss verfügt. Mitte 2015 reichte eine Anbieterin ein solches Gesuch bei der PostCom ein, weil das nach Art. 20 der Postverordnung VPG berechnete Entgelt zu prohibitiv hohen Preisen der Post führe. Sie beantragte, das Zugangsentgelt so zu berechnen, dass es tiefer ausfalle. Die PostCom wich in ihrer Verfügung vom 4. März 2016 nicht von der Verordnung ab. Gegen die Verfügung der PostCom wurde Beschwerde erhoben.

Im Berichtsjahr hat die PostCom zwölf Verfügungen in Verfahren über den Briefkastenstandort erlassen (2014: 3). In zehn Fällen wies die PostCom die Anträge der Gesuchsteller ab, in zwei Fällen hiess sie diese gut. Eine der beiden Gutheissungen (Verfügung 8/2015) wurde von der Post angefochten. Der Entscheid der PostCom wurde durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Insgesamt gingen 2015 knapp 60 Eingaben betreffend den Briefkastenstandort (2014: rund zwei Dutzend) bei der PostCom ein.

In Streitigkeiten über die Hauszustellung hat die PostCom 2015 in fünf Fällen ein Verfahren eingeleitet (2014: 5), wobei ein Verfahren sieben Gesuchsteller umfasst. Verfügt hat die PostCom in vier Fällen: In zwei Fällen hiess sie die Anträge der Bewohner auf Aufnahme der Hauszustellung gut, zwei Gesuche lehnte sie ab.

 

Schlichtungsstelle arbeitet sehr gut

Die der PostCom administrativ zugeteilte, unabhängige Schlichtungsstelle behandelt zivilrechtliche Streitfälle. Sie entspricht einem Kundenbedürfnis und arbeitet sehr gut. 2015 wandten sich insgesamt 151 Personen an diese Instanz. In rund 60% der Streitigkeiten liessen sich die Differenzen zwischen Kundin oder Kunde und den Anbieterinnen mündlich auf dem Verhandlungsweg erledigen. In knapp 40% musste die Schlichterin Verfahren eröffnen und durchführen. Kein einziges Gerichtsverfahren wurde notwendig.

 

Ausblick

Aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit und der gemachten Erfahrungen stellt die PostCom fest, dass verschiedene Rechtsanpassungen angezeigt sind, um der gesetzgeberischen Absicht des Bundesrates und der Eidgenössischen Räte Nachachtung zu verschaffen. Besonderes Augenmerk wird sie dabei auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Regionen legen. Ebenso wird sie weiterhin den Marktzugang für private Anbieterinnen fördern: technisch, infrastrukturell (z.B. Zugang für andere Postdiensteanbieterinnen zu Postfachanlagen) sowie bezüglich der Teilleistungen.

Massiv auswirken wird sich aller Voraussicht nach die «Sharing Economy». Im Gegensatz zu den heute gemäss Postgesetz und Postverordnung meldepflichtigen Unternehmen ist die neue Konkurrenz auf der «letzten Meile» (zumeist noch) nicht registriert und führt für solche Tätigkeiten keine Steuern oder Abgaben ab. Angesichts der Digitalisierung, des raschen Strukturwandels und der Disruption bestehender Prozess-und Lieferketten wird die PostCom gemeinsam mit anderen Behörden ausloten, ob ein veränderter oder zusätzlicher Regulierungsbedarf entsteht.

Neue Fragestellungen ergeben sich zudem mit dem sogenannten intelligenten Hausbriefkasten (iHBK), den die Schweizerische Post im Rahmen eines Pilotversuchs im Sommer 2016 testen will, sowie restriktiveren Verkehrsregimes und dadurch eingeschränktem Zugang zu einzelnen Quartieren in Innenstädten. In beiden Fällen könnten private Postanbieterinnen benachteiligt werden. Die PostCom wird diese Entwicklungen aufmerksam beobachten.

Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Postkommission PostCom
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
Tel.: +41 58 465 79 80

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
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Letztes Update: 11.12.2023