PostCom erlässt Aufsichtsverfügung gegen die Schweizerische Post AG

Bern, 02.12.2014 - Die Eidgenössische Postkommission PostCom hat erstmals Aufsichtsmass-nahmen gegen die Schweizerische Post AG erlassen. Sie verlangt, dass die Post ihren Entscheid korrigiert, den Hausservice bei sieben Haushalten im Melchtal einzuschränken.

Die Post verhandelte mit der Gemeinde Kerns (OW) über die Schliessung der Poststelle Melchtal und versprach dabei die Einführung des Hausservices („Postschalter an der Haustüre“). Nur wenige Monate nach der Eröffnung des entsprechenden Entscheids an die Gemeinde schränkte die Post jedoch die Hauszustellung für sieben der 146 betroffenen Haushalte ein mit der Folge, dass auch der Hausservice bei diesen sieben Haushalten reduziert eingeführt werden sollte.

 

Die Gemeinde Kerns machte in der Folge eine Eingabe bei der PostCom. Sie wies darin insbesondere auf die zu wenig transparente Information hin. Nach ersten Abklärungen eröffnete die PostCom ein formelles Verwaltungsverfahren. Zwar sind im Fall Melchtal nur sieben Haushaltungen betroffen. Der Fall kann sich jedoch wiederholen, weshalb die PostCom dieses Thema als Grundsatzfrage betrachtet.

 

Die Post traf Vorkehrungen, damit sich ähnliche Fälle in Zukunft nicht wiederholen. Im Fall der sieben Haushaltungen in Melchtal wollte die Schweizerische Post AG aber keine Korrekturen vornehmen. Die PostCom begrüsst die von der Post getroffenen Massnahmen zur Verhinderung ähnlicher Fälle, doch gehen diese ihr zu wenig weit. Zudem erachtet die PostCom gewisse Korrekturmassnahmen im konkreten Fall Melchtal als angezeigt.

Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Postkommission PostCom
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
Tel.: +41 58 462 50 94

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
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Letztes Update: 11.12.2023