Tätigkeitsbericht 2012 der PostCom: Gute Grundversorgung mit Postdiensten

Bern, 17.06.2013 - 2012 hat die Schweizerische Post Briefe und Pakete pünktlich ausgeliefert. Für 91,4 % der Bevölkerung in der Schweiz ist eine Poststelle oder eine Postagentur innerhalb einer angemessenen Zeit erreichbar. Im Paketmarkt haben sich die privaten Anbieter etabliert und leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung. Die PostCom wird ihr Augenmerk auf den weiteren Strukturwandel im Poststellennetz und die Versorgung abgelegener Gebiete richten. Ebenso wird sie die Verhandlungen für Gesamtarbeitsverträge, die Einhaltung branchenüblicher Standards bei den Arbeitsbedingungen sowie die Regelung des Zugangs der privaten Anbieter zu den Postfachanlagen und den Austausch von Adressen zwischen den Postanbietern aufmerksam verfolgen.

Seit dem 1. Oktober 2012 obliegt der Eidgenössischen Postkommission PostCom als Nachfolgerin der vormaligen PostReg die Aufsicht über die Grundversorgung mit Postdiensten. Im Vergleich zur ihrer Vorgängerin verfügt die PostCom über eine grössere Unabhängigkeit und mehr Entscheidungskompetenzen. Ihre Aufsichtstätigkeit umfasst unter anderem die Qualitätsprüfung der Grundversorgung mit Postdiensten. Weiter gibt die PostCom Empfehlungen ab im Falle von geplanten Schliessungen und Verlegungen bedienter Postzugangspunkte. Wie ihre Vorgängerin PostReg gewährleistet sie einen fairen Wettbewerb und wacht darüber, dass die branchenüblichen Arbeitsbedingungen eingehalten werden.

Substitution durch elektronische Kommunikationsmittel schreitet voran

Das Volumen der adressierten inländischen Briefe der Post war auch im Jahr 2012 rückläufig. Verzeichnet wurde eine Abnahme von insgesamt 1,9% (2011: - 1,3%). Dieser abwärtsgerichtete Trend wird sich infolge der anhaltenden Substitution durch elektronische Medien weiter fortsetzen. Seit 2000 ist ein durchschnittlicher jährlicher Rückgang von rund 2% bei den adressierten inländischen Briefen der Post zu beobachten.

Im europäischen Vergleich gehört die Schweiz mit dem ausserordentlich hohen Sendevolumen und der hohen Bevölkerungsdichte jedoch nach wie vor zu den Ländern mit der höchsten Pro-Kopf-Sendungsmenge. Jeder Einwohner der Schweiz erhielt im Jahr 2012 von der Post durchschnittlich 490 adressierte Sendungen.

Pünktliche Zustellung

Im Berichtsjahr 2012 hat die Post - bei einer Zielvorgabe von 97% - ihre Pünktlichkeit bei den A-Post-Briefen noch einmal leicht auf 97,9% steigern können (2011: 97,5 %). Bei einem Tagesvolumen von 2,1 Millionen A-Post-Briefen trafen somit täglich rund 44 000 solcher Briefe verspätet bei ihren Adressaten ein, in der Regel am übernächsten Tag.

Bei den B-Post-Briefen kann die Post ebenfalls ein gutes Resultat vorweisen, jedoch im Vergleich zum Vorjahr auf einem leicht tieferen Niveau: 98,8% der B-Post-Briefe (2011: 99,3 %) erreichten ihre Empfänger rechtzeitig. Insgesamt hat die Post im Berichtsjahr rund 2,3 Milliarden inländische Briefsendungen verarbeitet, wovon über zwei Drittel B-Post-Briefe waren.

Hohe Pünktlichkeitswerte weist die Post ebenso bei den inländischen Paketen bis 20 kg aus, wo die Zielvorgabe gemäss neuer Postverordnung 95% beträgt. 97,7% (2011: 97,4 %) der Priority-Pakete und 97,9% (2011: 97,7 %) der Economy-Pakete kamen rechtzeitig bei ihren Empfängern an.

Erreichbarkeit gewährleistet

Die Dienstleistungen der Grundversorgung müssen in allen Regionen für alle Bevölkerungs-gruppen in angemessener Distanz erhältlich sein. Im Berichtsjahr 2012 wurde ein leicht schlechterer Wert gemessen; mit 91,4% (2011: 91,7%) ist der Zugang zu den Poststellen aber weiterhin innerhalb der Vorgaben gewährleistet. Als angemessen gilt, wenn mindestens 90% der Bevölkerung im Durchschnitt innert 20 Minuten - bei Vorhandensein eines Hausservices innert 30 Minuten - zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr Zugang zur nächsten Poststelle oder Postagentur haben.

Weniger Poststellen, mehr Agenturen und Hausservice

Schliessungen von Poststellen bzw. die Umwandlung in Postagenturen gaben auch 2012 zu reden. Die vormalige Kommission Poststellen wurde von sechs Gemeinden angerufen. Sie überprüfte diese sechs Fälle sowie zwei Fälle aus dem Vorjahr. Sie sprach sechs zustimmende und zwei ablehnende Empfehlungen zu den jeweiligen Entscheiden der Schweizerischen Post aus; der definitive Entscheid blieb bei der Post. In 133 Fällen einigten sich die Post und die betroffenen Gemeinden.

Ende 2012 wies die Post ein Netz von 1757 eigenbetriebenen Poststellen und 497 Agenturen aus. Zusätzlich erbrachte die Post die Dienstleistungen der postalischen Grundversorgung mit 1251 Hausservice-Lösungen. Wie im Jahr zuvor nahm die Zahl der eigenbetriebenen Poststellen ab, während Agentur- und Hausservice-Lösungen zunahmen (2011: 1851 eigenbetriebene Poststellen, 427 Agenturen und 1226 Hausservice-Lösungen). Agenturen können mit längeren Öffnungszeiten aufwarten, bieten jedoch nicht die ganze Dienstleistungspalette einer Poststelle an.

Grundversorgung eigenfinanziert

Die Grundversorgung ist mit 116,0% immer noch eigenfinanziert, auch wenn die Situation sich leicht verschlechterte (Vorjahr: 118,8 %). Mit 566 Mio. Franken verzeichnete das regulatorische Ergebnis der Post für die Grundversorgung gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um rund 95 Mio. Franken.

Konkurrenz spielt erst auf dem Paketmarkt

Die Post verfügt nach wie vor über ein Monopol für Briefe bis 50 Gramm. Der Wettbewerb im übrigen Briefmarkt ist immer noch sehr beschränkt, auch wenn sich einzelne private Anbieter in Nischen etabliert haben.

Im Paketmarkt hingegen ist durch die vollständige Liberalisierung eine Konkurrenzsituation entstanden. Für das Geschäftsjahr 2012 hat die Post bei den inländischen Paketen der Grundversorgung bis 20 kg einen Marktanteil von 83 %. Bei den Paketen bis 30 Kilogramm, inklusive alle Pakete der Express- und Kurierdienste, verfügt die Post über einen Marktanteil von 73 %, die privaten Postdiensteanbieter haben einen Anteil von 27 %.

Konzessionssystem durch Meldepflicht ersetzt

Mit dem Inkrafttreten der neuen Postgesetzgebung am 1. Oktober 2012 wurde das Konzessionssystem durch die Meldepflicht für alle Anbieterinnen von Postdiensten, einschliesslich der Schweizerischen Post, ersetzt. Die Höhe des jährlichen Umsatzerlöses mit Postdiensten (Schwellenwert: weniger oder mehr als CHF 500‘000 Umsatz) ist massgebend für die Unterscheidung, ob die Anbieter unter die ordentliche oder die vereinfachte Meldepflicht fallen.

Hohe Erwartungen an Marktteilnehmer

Eine weitere Anpassung des Poststellennetzes ist absehbar. Die PostCom erwartet von der Post in diesem sensiblen Bereich, dass sie mit Fingerspitzengefühl vorgeht und durch eine ganzheitliche Unternehmensführung gesamtwirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten Rechnung trägt.

Von den Sozialpartnern erwartet die PostCom den Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen unter Berücksichtigung branchenüblicher Arbeitsbedingungen.

Im Bereich der Interoperabilität wird die Regelung des Zugangs zu den Brieffachanlagen sowie des Austauschs von Adressen für die Post und die privaten Anbieter eine Herausforderung sein. Die PostCom erwartet in dieser Hinsicht unternehmerische Fairness.

Die neue Gesetzgebung über das schweizerische Postwesen ist sehr jung, und es gilt damit Erfahrungen zu sammeln. Die PostCom wird dem Bundesrat Massnahmen vorschlagen, falls der Gesetzeszweck, das heisst, ein vielfältiger, preiswerter und qualitativ hochwertiger Postdienst für alle Bevölkerungsgruppen in allen Landesgegenden, gefährdet sein sollte.

Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Postkommission PostCom
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
Tel.: +41 58 462 50 94

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
http://www.postcom.admin.ch/de/



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Letztes Update: 11.12.2023