Branchenübliche Arbeitsbedingungen im liberalisierten Paketmarkt

Bern, 11.01.2010 - Branchenübliche Arbeitsbedingungen werden im liberalisierten Paketmarkt eingehalten. Dies belegt die soeben veröffentlichte Studie „Bericht zu branchenüblichen Mindeststandards im Paketmarkt“ der Universität Genf. Zudem gibt es keine signifikanten Unterschiede innerhalb der Branche. Die Studie, die von der Postregulationsbehörde (PostReg) in Auftrag gegeben wurde, enthält nicht nur wichtige Referenzwerte für die Umsetzung des neuen Postgesetzes, sondern auch zur Überwachung der branchenüblichen Konditionen im Paketmarkt.

Wie es in der Studie „Bericht zu branchenüblichen Mindeststandards“ heisst, liegt der Brutto-Medianlohn für Vollzeitangestellte (42 Wochenstunden) bei 5354 Franken. Schliesst man die tiefsten sowie die höchsten 10 % der Löhne aus, so erhalten 80 % der Angestellten im Paketmarkt einen standardisierten Monatslohn (x12) zwischen 4215 und 6313 Franken (brutto).  Im Bericht wurden zudem drei Berufsgruppen im Postbereich ermittelt: Sortier-Mitarbeiter (52,6%), Fahrer/Zusteller (29,2 %) und LkW-Fahrer (18,2%). Diese drei verschiedenen Berufsgruppen unterscheiden sich nicht nur aufgrund des Lohns: Ebenso wesentlich sind Alter, Dienstalter der Angestellten und das Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes. Für ein sonst identisches Anstellungsprofil verdienen allerdings LkW-Fahrer 6% mehr als Fahrer/Zusteller und diese verdienen 6 % mehr als Sortier-Mitarbeitende. In der Studie wurden auch die in den Firmen bestehenden Mindeststandards wie Ferien, Arbeitszeit und Mindestjahreslohn nach Berufsgruppen analysiert. 90 % der Sortier-Mitarbeitenden und Fahrer/Zusteller verfügen über einen Ferienanspruch von 25 Tagen. 90 % der Sortier-Mitarbeitenden und 80 % der Fahrer/Zusteller arbeiten mit einer wöchentlichen Regelarbeitszeit von maximal 42 Stunden.  Die Resultate der Studie zeigen, dass die Arbeitsbedingungen der Postanbieter häufig deutlich über den Mindestanforderungen im Rahmen der Konzessionen liegen. Diese Feststellung deckt sich mit den Ergebnissen, welche PostReg in ihrer Kontrolle der privaten Postanbieter jährlich eruiert. Hinzu kommt, dass die Unterschiede innerhalb der Branche nicht ins Gewicht fallen.  Für die Studie analysierten die Forscher der Universität Genf 4500 individuelle Daten aus einer erweiterten Lohnstrukturerhebung von Beschäftigten mit Angestellten-Status im Paketmarkt. Diese Daten stammten von 186 Unternehmen – darunter die Schweizerische Post, Konzessionäre sowie deren jeweilige Subunternehmer. Das Ergebnis sind Referenzlöhne in Abhängigkeit von verschiedenen präzisen Beschäftigungsprofilen. Damit haben die auf dem Paketmarkt tätigen Unternehmen nun die Möglichkeit, ihre Lohnpolitik und die Einhaltung der Schwellenwerte zu evaluieren, indem sie ihre Gehaltsstrukturen mit denjenigen innerhalb der Branche vergleichen.   PostReg überwacht KonzessionsvergabeSeit der Paketmarkt im Jahr 2004 vollständig liberalisiert worden ist, wetteifern mehrere Anbieter um die Gunst der Kunden. Damit die Liberalisierung des Postmarkts nicht zu Sozialdumping und unlauterem Wettbewerb führt, verlangt das Postgesetz von privaten Postanbietern, dass die branchenüblichen Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Deshalb müssen sich private Postanbieter beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) um eine Konzession bewerben. Nur diejenigen Unternehmen erhalten eine Konzession, die über entsprechende logistische und finanzielle Mittel verfügen und die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten. Unternehmen, die im Jahr weniger als 100 000 Franken umsetzen, werden als meldepflichtig registriert.  PostReg führt bei den Konzessionären jährlich ein Reporting durch, um die Angaben zu den Mindeststandards bezüglich Arbeitszeit, Mindestjahreslohn und Ferien zu prüfen. Die Konzessionäre müssen – wie bereits erwähnt - einen Mindestjahreslohn von 42 000 Franken (brutto) garantieren; zudem stehen allen Beschäftigten mindestens vier Wochen Ferien zu. Als Regel­arbeitszeit gelten 43 Stunden pro Woche; für Fahrer von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen 44 Stunden. Für Lastwagenfahrer ist eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 46 Stunden branchenüblich.

Adresse für Rückfragen

Michel Noguet 031 322 51 33

Postregulationsbehörde PostReg
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
Tel.: +41 31 322 50 94

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
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Letztes Update: 11.12.2023