Leitplanken für Qualitätsprüfung und Grundversorgungskosten der Post

Bern, 09.12.2004 - Die Postregulationsbehörde (PostReg) hat die Leitplanken für die Qualitätsprüfung und die Kostenerhebung der Post-Grundversorgung festgelegt. Das Unternehmen muss die Qualität des Universaldienstes von einer unabhängigen Stelle und die Kosten der Grundversorgung durch einen externen Revisor prüfen lassen. Die Postregulationsbehörde wird künftig darüber im jährlichen Tätigkeitsbericht informieren.

Die Postgesetzgebung verpflichtet die Post, die Qualität des Universaldienstes (Dienstleistungen und Zugang zu diesen) und die Kundenzufriedenheit jährlich durch eine unabhängige Fachstelle zu prüfen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Diese unabhängige Qualitätsmessung stellt ein wesentliches Instrument der bundesrätlichen Postpolitik dar, welche die Sicherstellung der guten und flächendeckenden Grundversorgung als oberste Zielsetzung hat.

 

Mit der revidierten Postverordnung hat der Bundesrat die Vorgaben für die unabhängige Prüfung der Qualität der Grundversorgung erweitert. Gestützt darauf hat PostReg nun im Konzept zur unabhängigen Qualitätsprüfung des Universaldienstes der Post erstmals die Anforderungen an die jährliche unabhängige Prüfung der Qualität der Grundversorgung (Dienstleistungen und Zugang dazu resp. Poststellennetz) und der Kundenzufriedenheit umfassend festgelegt und konkretisiert. Das gemäss Postverordnung erforderliche Prüfkonzept und die Fragebogen werden jeweils PostReg vorgelegt. Diese prüft insbesondere die Einhaltung der Anforderungen an die Methodik und die Aussagekraft der Erhebungen. Die Postregulationsbehörde kann Anpassungen am Konzept und an den Fragebogen verlangen. PostReg wird künftig in ihrem jährlich im Sommer (erstmals 2005) erscheinenden Tätigkeitsbericht über die Qualität der Grundversorgung Auskunft geben.

 

Die revidierte Postverordnung legt auch die Grundsätze fest zum Ausweis der Kosten der Grundversorgung. Mit der Weisung zum Ausweis der Kosten des Universaldienstes sowie zum Nachweis der Einhaltung des Quersubventionierungsverbotes fasst PostReg die gesetzlichen Erfordernisse zusammen und regelt die fachlichen Anforderungen. Sie schafft damit die Voraussetzung für die erste unabhängige Prüfung der Kosten der Grundversorgung der Post durch eine externe Revisionsstelle. Die Post muss für den Ausweis der Kosten der Grundversorgung u.a. eine prozessorientierte Vollkostenrechnung führen und die Kosten und Erlöse der einzelnen Dienstleistungen und Produkte transparent ausweisen können. Das neue in der Postverordnung angelegte Verfahren findet erstmals auf den Ausweis zum Geschäftsjahr 2004 im Frühling 2005 Anwendung.

 

Weitere Marktöffnung nur, wenn Grundversorgung finanziert

 

PostReg wird künftig auch zur Finanzierung der Grundversorgung jährlich in ihrem Tätigkeitsbericht Auskunft geben. Der Zustand der Finanzierung der Grundversorgung ist ein wesentliches Element für alle künftigen Entscheidungen im Postsektor. So soll der auf 2006 geplante Marktöffnungsschritt (Senkung der Monopolgrenze auf 100g) bspw. nur erfolgen, sofern die Finanzierung der Grundversorgung nach wie vor gesichert ist.

 

Das Konzept und die Weisung treten per 1. Januar 2005 in Kraft. Die beiden Dokumente sind auf der Website der Postregulationsbehörde abrufbar.

Adresse für Rückfragen

Postregulationsbehörde PostReg
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
Tel.: +41 31 322 50 94

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
http://www.postcom.admin.ch/de/



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Letztes Update: 11.12.2023