Lockerung von Briefmonopol keine Gefahr für Service public

Bern, 18.08.2005 - Die Senkung der Monopolgrenze für Briefe auf 100 Gramm gefährdet die flächendeckende Grundversorgung und ihre Finanzierung nicht. Nicht benachteiligt würden die Rand- und Berggebiete. Zu diesem Schluss kommt eine vom UVEK in Auftrag gegebene, unabhängige Studie. Sie ist eine Grundlage für den Bundesrat, der im September über die Marktöffnung entscheidet. Das Parlament hat sich bereits 2002 für eine Senkung der Monopolgrenze ausgesprochen. Bundesrat Leuenberger versprach damals, vorgängig die Folgen der Marktöffnung abklären zu lassen.

Bundesrat und Parlament hatten 2002 beschlossen, nach der vollständigen Öffnung des Paketmarktes per 2004 mit einem weiteren Öffnungsschritt im Jahr 2006 die Gewichtslimite bei adressierten Briefpostsendungen auf 100 g zu senken. Gemäss Gesamtschau Post müssen die Auswirkungen der schrittweisen Marktöffnung in der Schweiz und in der EU vorgängig evaluiert werden. Der Markt soll nur geöffnet werden, wenn die gute postalische Grundversorgung auch in Berg- und Randgebieten gesichert und deren Finanzierung garantiert bleibt. Mit der Evaluation wurde vom UVEK das auf Postbelange spezialisierte deutsche Beratungsunternehmen WIK-Consult betraut.

 

1998 wurde der Paketmarkt teilweise, 2004 vollständig geöffnet. In der Studie wird die Entwicklung im Paketmarkt als ermutigend bewertet. Weder werde die Grundversorgung noch deren Finanzierung gefährdet. Zwar seien der Marktanteil der privaten Anbieter mit 17% im Geschäftsjahr 2004 nach wie vor eher bescheiden und die marktbeherrschende Stellung der Schweizerischen Post damit unangetastet geblieben, doch seien die Auswirkungen auf die Kunden trotzdem positiv: Zunehmend profitierten neben den Geschäftskunden auch die Privatkunden, z.B. in Form verbesserter Einlieferzeiten für Pakete aufgrund der Wettbewerbssituation. Mit dem Aufbau von alternativen Netzen entwickelten sich sogar für die Privatkunden allmählich Wahlmöglichkeiten. Die bisherige Postpolitik von Bundesrat und Parlament der schrittweisen und kontrollierten Öffnung habe zudem zu einer sehr guten Finanzierung der Grundversorgung geführt.

 

Auch Teilöffnung des Briefmarktes führt zu keiner Gefährdung der Grundversorgung

 

Gemäss Studie wird die Finanzierung der Grundversorgung in der bisherigen Qualität auch bei einer Senkung der Monopolgrenze auf 100 g nicht gefährdet. Die Versorgung der Rand- und Berggebiete sei nicht bedroht.

 

Mit der Senkung der Monopolgrenze auf 100 Gramm erwarten die Evaluatoren einen begrenzten Markteintritt privater Firmen. Einen Marktanteil privater Unternehmen von mehr als 2 Prozent am gesamten Briefmarkt erachten die Experten als unwahrscheinlich. Die Schweizerische Post geniesse einen sehr hohen Bekanntheitsgrad und einen sehr guten Ruf. Sie habe zudem als gesetzliche Grundversorgerin Marktvorteile, in deren Genuss private Anbieter selbst bei flächendeckendem Angebot nicht kämen. Als neue Anbieter in einem teilweise geöffneten Briefmarkt kommen deshalb in erster Linie Firmen in Frage wie Paketdienstleister oder Frühzusteller von abonnierten Zeitungen, die bereits über eine eigene Infrastruktur verfügen.

 

Wettbewerb schafft kundengerechte Angebote

 

Gemäss Studie zeigen die Erfahrungen in europäischen Ländern mit fortgeschrittenerer Marktöffnung, dass sich die Anteile der privaten Anbieter selbst nach mehreren Jahren nur im einstelligen Prozentbereich bewegten. Trotzdem wird sich nach Auffassung der Evaluatoren mit dem Schritt die Kundenorientierung der Schweizerischen Post auch im Briefsektor weiter verbessern. Gemäss den Erfahrungen im europäischen Umfeld fördert auch ein beschränkter Marktöffnungsschritt innovative Angebote und schafft damit auch neue Beschäftigungsmöglichkeiten. Die europäischen Erfahrungen zeigten aber auch, dass selbst in Ländern mit einem deutlich grösseren Marktöffnungsgrad die Grundversorgung und deren Finanzierung bisher nie gefährdet waren. Mit dem geplanten Schritt besteht deshalb nach Auffassung der Experten keine Gefahr für die gute flächendeckende Grundversorgung in der Schweiz.

 

Die Experten empfehlen deshalb dem Bundesrat, die Monopolgrenze auf 100 g zu senken, verweisen gleichzeitig aber auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Ausstattung der Aufsicht im Postwesen aufgrund steigender Anforderungen. Der Bundesrat wird im kommenden Herbst 2005 auf Antrag des UVEK über die Senkung des Briefmonopols entscheiden, nachdem sich die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen von National- und Ständerat wunschgemäss dazu äussern konnten.

 

Hinweis an die Medien: Der Evaluationsbericht samt Pressemitteilung wird am Mittwoch, 17.8.2005 um 16.00 Uhr, im Journalistenzimmer mit Sperrfrist Donnerstag, 18.8.05, 11.30, aufgelegt. Auf diesen Zeitpunkt hin stehen UVEK-Generalsekretär Hans Werder und der Leiter der Postregulation, Martin Kaiser, im Zimmer 121 des Bundeshauses Nord zur Beantwortung von Medienfragen zur Verfügung.

Adresse für Rückfragen

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Tel.: +41 31 322 50 94

Herausgeber

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Letztes Update: 11.12.2023