Kosten der postalischen Grundversorgung: Post und Regulator haben Differenzen bereinigt

Bern, 15.12.2005 - Die Schweizerische Post und die Postregulationsbehörde (PostReg) haben sich in der Frage der Ermittlung der Kosten der Grundversorgung (Universaldienst) geeinigt. Die Post hat ihre Finanzrechnung nach anerkannten Grundsätzen geführt und dabei das Postgesetz nicht verletzt. Das durch PostReg in ihrem Tätigkeitsbericht publizierte Ergebnis der Grundversorgung entspricht den einschlägigen regulatorischen Bestimmungen. Die Beilegung der Differenz besteht darin, dass die unterschiedlichen Zwecke des betrieblichen und regulatorischen Rechnungswesens dargelegt und der Zusammenhang zwischen den beiden Rechnungen transparent ausgewiesen wird.

Die Post führt für die Steuerung der Unternehmung eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) im Rahmen der Vorgaben gemäss Postgesetzgebung. Diese dient Verwaltungsrat und Konzernleitung zur nachhaltigen Führung des Unternehmens im Sinne der Substanzerhaltung und Wertsteigerung (z.B. für Investitionsentscheide, Preisgestaltung). Sie ist nach diesen Bedürfnissen aufgebaut und hat zum Ziel, die richtigen Anreize für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung zu setzen. Sie ermöglicht insbesondere auch die Würdigung der Ergebnisse der Bereiche der Post (PostMail, PostFinance etc.).

 

Die Post ermittelt in einem ersten Schritt das Ergebnis der Grundversorgung auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung. In einem zweiten Schritt ist das Ergebnis der Grundversorgung für den Ausweis gemäss den regulatorischen Anforderungen zu berechnen, wie sie die Weisung von PostReg gestützt auf die Postgesetzgebung definiert. Entscheidend ist dabei, dass für den regulatorischen Ausweis der Kosten der Grundversorgung alle Kosten und Erlöse auf die drei Dienste (Monopol, nicht reservierte Dienste und Wettbewerbsdienste) verteilt werden. Dieser regulatorische Ausweis der Kosten der Grundversorgung dient den politischen Behörden als Entscheidgrundlage. Namentlich wird gestützt darauf beurteilt, ob die Grundversorgung noch ausreichend finanziert ist oder ob die gemäss Finanzierungskonzept des Bundesrates vorgesehene Erhebung von Konzessionsgebühren von privaten Postanbietern eingeführt werden muss. Ferner dient er Bundesrat und Parlament als wesentliche Entscheidgrundlage für allfällige weitere Marktöffnungsschritte.

 

Die Post hat im Abschluss 2004 weder Bilanz-Schummelei betrieben noch das Konzernergebnis falsch ausgewiesen. Hingegen entsprach der erstmalige Ausweis der Kosten der Grundversorgung noch nicht allen regulatorischen Vorgaben. Mit der geschilderten Regelung wird den bisherigen Bedenken der Post Rechnung getragen. Es ist sichergestellt, dass die Post auch in Zukunft mit den betriebswirtschaftlich richtigen Anreizen geführt werden kann. Gleichzeitig liegt den politischen Entscheidungsträgern ein Ausweis der Grundversorgungskosten vor, welcher allfällig notwendige Entscheide zu deren Finanzierung zulässt.

 

PostReg und Post sind überzeugt, mit der nun festgelegten Methodik den unterschiedlichen Informationsbedürfnissen Rechnung zu tragen und damit einen wichtigen Beitrag an eine nachhaltige Entwicklung des Postwesens leisten zu können.

Adresse für Rückfragen

PostReg
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
Tel.: +41 31 322 50 94

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
http://www.postcom.admin.ch/de/



Zum Seitenanfang

Letztes Update: 11.12.2023