PostReg erachtet die Umwandlung von Poststellen in Ymago-Agenturen als rechtmässig

Bern, 26.04.2007 - Der Umwandlung von Poststellen in Agenturen nach dem Prinzip „Post im Dorfladen“ steht rechtlich nichts entgegen. Zu diesem Schluss kommt PostReg im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen sowie einer Eingabe der Gewerkschaft Kommunikation.

Die Postregulationsbehörde PostReg untersuchte im Auftrag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) die Rechtmässigkeit der Umwandlung von Poststellen in Ymago-Agenturen. Die Post plant, in den nächsten zwei Jahren rund 200 Poststellen durch das System „Post im Dorfladen“ zu ersetzen. Diese Umwandlungen widersprechen Postgesetz und Postverordnung nicht, wenn die Post die gesetzlichen Vorgaben einhält. Dieses Fazit zieht PostReg im heute veröffentlichen Bericht an die KVF-N sowie die Gewerkschaft Kommunikation.

 

Bessere Öffnungszeiten – fehlende Bareinzahlung

Werden kleinere Poststellen ersetzt durch Agenturen nach dem Modell „Post im Dorfladen“, so profitieren die Kunden in der Regel von deutlich besseren Öffnungszeiten. Allerdings müssen sie vor Ort auf die Möglichkeit verzichten, Bareinzahlungen zu tätigen. Daran nimmt die Gewerkschaft Kommunikation Anstoss. PostReg weist darauf hin, dass auch Agenturen als Poststellen im Sinne der Postverordnung gelten. Der Bundesrat machte bereits beim Erlass der Postverordnung deutlich, dass künftig vermehrt Agenturen zum Einsatz kommen sollen, die jedoch keine Möglichkeit zur Bareinzahlung mehr vorsehen.

 

Primat der Kooperation zwischen Post und Gemeinden

Das Postgesetz verpflichtet die Post, ein flächendeckendes Poststellennetz anzubieten. Gemäss Postverordnung muss sie zudem klare Regeln zum Schutze der Grundversorgung einhalten. Die Post muss in jeder Raumplanungsregion mindestens eine Poststelle mit allen Dienstleistungen der Grundversorgung anbieten. Auch künftig sollen 90 Prozent der Bevölkerung im Durchschnitt innert 20 Minuten die nächste Poststelle erreichen. Zwar soll die Post das Poststellennetz ständig dem sich verändernden Kundenverhalten anpassen, doch muss sie mit den betroffenen Gemeinden kooperieren. Will die Post eine Poststelle schliessen und ist die Standortgemeinde damit nicht einverstanden, kann sie die Kommission Poststellen anrufen. Die Post sicherte PostReg zu, dass sie die Umwandlung von Poststellen in Agenturen ebenfalls diesem Verfahren unterstellt. Ist eine Standortgemeinde mit dem Konzept „Post im Dorfladen“ nicht einverstanden, kann sie den Fall der Kommission Poststellen zur Beurteilung vorlegen.

 

Dichtes Poststellennetz – geringer Anteil an Postagenturen

Die Schweiz wird auch nach der Umsetzung des Projekts Ymago über eines der dichtesten Poststellennetze in Europa verfügen. Der Anteil von „Poststellen im Dorfladen“ liegt in der Schweiz bisher mit 6 Prozent im europäischen Vergleich allerdings ausserordentlich tief. In den umliegenden Ländern wie Frankreich, Östereich oder Deutschland liegt dieser bereits bei 21, 31 resp. 55 Prozent. In Dänemark, Grossbritannien, Schweden oder den Niederlanden werden bereits vier von fünf Poststellen als Agenturen betrieben. Einzig in der Schweiz gehört die Bareinzahlung zur postalischen Grundversorgung, was aufgrund der Sicherheitsanforderungen die Realisierung von Agenturen erschwert hat. Zudem liegt ein wichtiger Grund nach Auffassung von PostReg in der langsameren Gangart der Schweiz in der Öffnung des Postmarktes. Während im europäischen Umfeld eine Monopolgrenze von maximal 50 Gramm gilt, liegt diese in der Schweiz bei 100 Gramm. Damit sind in der Schweiz 90 Prozent der Briefe weiterhin im Monopol.

Die weitergehende Öffnung führte in den europäischen Ländern zu einem früheren Druck, das Poststellennetz vermehrt auf die Kundenbedürfnisse auszurichten. Inzwischen lässt sich in mehreren Ländern feststellen, dass ein modernes Poststellennetz mit einem beachtlichen Anteil an Agenturen mit attraktiven Öffnungszeiten zum strategischen Vorteil der historischen Postgesellschaften gegenüber der privaten Konkurrenz geworden ist. Mit zunehmender Marktöffnung steigt das Interesse der privaten Anbieter, wie die ehemaligen Monopolunternehmen über ein flächendeckendes Zugangsnetz zu verfügen. Dies belegen erfolgreiche Bestrebungen von privaten Postanbietern etwa in Deutschland oder Schweden, in Unternehmen des Detailhandels Annahmestellen für Briefe und Pakete einzurichten. Gewinner sind die Kundinnen und Kunden: Sie profitieren in diesen Ländern heute von deutlich mehr Annahmestellen als früher.

 

Hinweis: Den Bericht von PostReg an die KVF-N und die Antwort auf die Eingabe der Gewerkschaft Kommunikation finden Sie unter www.postreg.admin.ch / Dokumentation / Publikationen; den Vergleich Schweiz-Europa zur Situation im Postsektor unter www.postreg.admin.ch / Dokumentation / Dokumentation Postmarktöffnung Schweiz - EU.

Adresse für Rückfragen

PostReg
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
Tel.: +41 31 322 50 94

Herausgeber

Eidgenössische Postkommission PostCom
http://www.postcom.admin.ch/de/



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Letztes Update: 11.12.2023